Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Patrick Salata nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Patrick Salata war in der 12. Minute des Oberligaspiels zwischen dem FC Hertha Wiesbach und der zweiten Mannschaft des 1. FC Kaiserslautern am 18. November 2017 von Schiedsrichter Christoph Zimmer (Wittlich) nach einer Notbremse des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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