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Bastion Betzenberg

Der 1. FC Kaiserslautern bestreitet seine Heimspiele im altehrwürdigen Fritz-Walter-Stadion. Die Heimspielstätte der Roten Teufel auf Deutschlands höchstem Fußballberg ist in der ganzen Republik bekannt – bei vielen Fußballfans zählt der „Betze“ zu den Stadien in Deutschland, die man gesehen und deren Atmosphäre man am eigenen Leib gespürt haben muss.

Vor eine Besuch im Stadion, dass den Namen des größten deutschen Fußballers aller Zeiten trägt, gilt es Einiges zu beachten. Wir haben hier alle wichtigen Informationen zusammengefasst, um Euch ein angenehmes und entspanntes Stadionerlebnis zu ermöglichen.

Willkommen in der Hölle!

IN TEUFELS NAMEN

Bis einschließlich der Saison 2023/24 gab es zu jedem Heimspiel der Roten Teufel auf dem Betzenberg das Stadionmagazin IN TEUFELS NAMEN zum kostenlosen Download. Hier finden sich die Ausgaben der vergangenen Spielzeiten im Überblick.

Ab der Spielzeit 2024/25 bietet der 1. FC Kaiserslautern kein Stadionmagazin mehr an.

Saison 2023/24

Saison 2022/23

Saison 2021/22

Saison 2020/21

Saison 2019/20

Stadionverbots-Kommission des 1. FC Kaiserslautern

Die Vergabe von Stadionverboten ist ein in Fankreisen viel und kontrovers diskutiertes Thema. Auch für die Vereine liegt im sachgerechten Umgang in diesem sensiblen Feld eine große Herausforderung. Der Vergabeprozess von Stadionverboten soll für den Betroffenen unter Berücksichtigung der individuellen Zukunftsprognose so transparent und zielorientiert wie möglich gestaltet werden (der Betroffene soll nicht ein zweites Mal im Rahmen von Fußballspielen auffällig werden). Dafür wurde im März 2015 eine Stadionverbots-Kommission eingerichtet, welche sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:
Stadionverbotsbeauftragter (Vorsitz), Sachbearbeitung Stadionverbote sowie ein Vertreter aus Vereinsführung, Fanbetreuung und AWO Fanprojekt Kaiserslautern

Die Kommission arbeitet nach folgenden Grundlagen:

  • Beachtung und Umsetzung der „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“
  • Einzelfallbehandlung /-bewertung eines jeden Antrags
  • Jeder Betroffene hat im Regelfall die Möglichkeit, zunächst schriftlich und wenn gewünscht im zweiten Schritt auch persönlich (Voraussetzung ist schriftliche Stellungnahme) vor der Stadionverbots-Kommission Stellung zu nehmen.
  • In schwer wiegenden Fällen sowie bei dringendem und akutem Handlungsbedarf kann der Stadionverbotsbeauftragte auch direkt (ohne vorherige Anhörung) ein Stadionverbot aussprechen. Die Möglichkeit auf nachträgliche Stellungnahme bleibt dabei unberührt.
  • Die Stadionverbots-Kommission empfiehlt einem jeden Betroffenen, die Möglichkeit zur Stellungnahme zu nutzen sowie die Einverständniserklärung zum Einholen von weiteren Informationen zu unterschreiben, nur so kann eine qualitative Einzelfallentscheidung erfolgen.
  • Jedes Mitglied der Stadionverbots-Kommission hat eine Datenschutzerklärung unterzeichnet.
  • Die Stadionverbots-Kommission übernimmt keine Ermittlungsfunktion, sondern bewertet die vorliegenden Informationen. Und stützt sich dabei auf die Richtlinien zu einheitlichen Behandlung von Stadionverboten.
  • Die Stadionverbots-Kommission tagt in einem regelmäßigen Turnus oder anlassbezogen.

Kontakt:
Sachbearbeitung Stadionverbote: stadionverbot@fck.de, Tel.: 0631-3188-0
Fanbetreuung: fanbetreuung@fck.de
Fanprojekt: mail@fanprojekt-kl.de

Betretungsverbotszone für Stadionverbotler

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