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5.600 Euro Geldstrafe für den FCK
Mittwoch, 11.05.2022
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.