Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Kaiserslauterer Zuschauer während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 20. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem zündete ein Kaiserslauterer Zuschauer in der 46. Minute einen Rauchtopf.
Der 1. FC Kaiserslautern möchte hierzu anmerken, dass er dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses nicht zugestimmt hat und kein Verständnis für die Aussprache von Verbandsstrafen durch das DFB-Sportgericht im Rahmen der Protestaktionen hat.