Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 27. Januar 2020 wurden aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich ein Feuerzeug und eine Batterie auf das Spielfeld geworfen.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Werfen von Gegenständen keinesfalls ein „Kavaliersdelikt“ ist, sondern eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet wird. Vor wenigen Wochen hat sich der FCK deswegen auch in einem offen Brief bezüglich dieser Thematik an die Fans gewandt.

Keine Emotionen können ein solches Fehlverhalten entschuldigen, weshalb auch künftig Einzeltäter identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt werden.

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