Aufsichtsrat, Ehrenrat und Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. haben nach Abwägung aller relevanten Umstände beschlossen, die anstehende Jahreshauptversammlung 2020 aufgrund der aktuellen öffentlich-rechtlichen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in das erste Quartal 2021 zu verschieben.

Gemäß Art. 10 Abs. 1 unserer Vereinssatzung findet die Jahreshauptversammlung (ordentliche Mitgliederversammlung) jährlich zwischen dem 15. Oktober und dem 20. Dezember statt. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen und behördlichen Einschränkungen ist die Durchführung der Jahreshauptversammlung als Präsenzversammlung im Sinne einer physischen Zusammenkunft derzeit nicht zulässig und wird voraussichtlich bis zum Jahresende auch nicht zulässig sein.

Die Möglichkeiten einer virtuellen Jahreshauptversammlung, auch in Kombination mit einer teilweisen Präsenzversammlung, sowie einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren haben die Vereinsgremien geprüft. Allerdings haben sich die Gremien wegen der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, eines erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwandes sowie der bestehenden Mitgliederstruktur gegen eine Durchführung der Jahreshauptversammlung 2020 auf einem dieser Wege entschieden. Ein wesentlicher Aspekt bei dieser Entscheidung war, dass bei der kommenden Jahreshauptversammlung Neuwahlen von Aufsichts- und Ehrenrat und somit richtungsweisende Personalentscheidungen anstehen. Auch die Geschehnisse rund um die Insolvenz der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA und die Auswirkungen auf den Verein sind wichtige Ereignisse, die auf der Jahreshauptversammlung zu diskutieren sind. Aus diesem Grund möchte der 1. FCK den Mitgliedern die Möglichkeit bieten, ihre Mitgliedschaftsrechte, insbesondere ihr Rederecht, wie gehabt in Form einer Präsenzversammlung wahrnehmen zu können.

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