Am 9. Juli 2023 findet die außerordentliche Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. statt. Im Interview erläutern die Vereinsvorstände Wolfgang Erfurt und Tobias Frey die Hintergründe.

Wolfgang Erfurt, Tobias Frey, die Mitglieder des 1. FC Kaiserslautern e.V. sind zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 09.07.23 ins Fritz-Walter-Stadion eingeladen. Warum wurde das Einberufen einer außerordentlichen Mitgliedersammlung in diesem Sommer notwendig?

Wolfgang Erfurt: Wie bereits in den letzten regulären Mitgliederversammlungen angekündigt, beschäftigt sich der Vorstand schon seit längerer Zeit mit der Anpassung der Vereinssatzung. Da wir in Hinblick auf die umfänglichen Änderungen auch von einer Satzungsneufassung sprechen können, war schnell klar, dass eine Beschlussfassung darüber im Rahmen einer regulären Mitgliederversammlung, also einer Jahreshauptversammlung, nur schwer umsetzbar ist und den zeitlichen Rahmen einer JHV sprengen würde. Und wie schon die Bezeichnung „außerordentliche Mitgliederversammlung“ besagt: So eine Versammlung kommt nicht regelmäßig vor. Wir haben uns also entschieden, das wichtige Thema „Satzungsneufassung“ im Rahmen einer eigens dafür eingeladenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit unseren Mitgliedern zu besprechen und zu beschließen.

Der Entwurf zur Satzungsänderung, der in der Einladung sowie im Online-Mitgliederbereich unter https://shop.fck.de zu finden ist, ist umfangreich. Warum war dieser Umfang nötig?

Wolfgang Erfurt: Die aktuelle Satzung des Vereins datiert aus dem Jahre 2018 und somit sogar noch vor der im Jahr 2018 beschlossenen und vollzogenen Ausgliederung des Lizenzspielerbereichs in die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KG. Diese Ausgliederung hat die Anforderungen an unsere Satzung maßgeblich verändert, was wir in den vergangenen 3,5 Jahren als Vorstand im ganz alltäglichen Geschäft auch wesentlich gespürt haben. Unser Augenmerk galt also der durch die Ausgliederung geschaffenen neuen Positionierung des 1. FC Kaiserslautern e.V. und der bei ihm verbliebenen Aufgaben. Auch war uns wichtig, die über den 1. FC Kaiserslautern e.V. hinausgehende Konzernstruktur unangetastet zu lassen, also keine Satzungsänderungen in Betracht zu ziehen, welche ggf. Änderungen in den Satzungen und Verträgen der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH oder der 1. FC Kaiserslautern GmbH & KGaA nach sich ziehen würden. Darüber hinaus erkannten wir bei der Satzungsüberarbeitung eine Reihe an Regelungen, welche einer Anpassung an aktuelle Gegebenheiten und Notwendigkeiten erfordern.

Hierbei war uns auch wichtig, dass neben dem Vorstand auch die Vereinsgremien Aufsichtsrat, Ehrenrat, Vereinsrat und Rechnungsprüfer in unsere Überlegungen und Planungen miteinbezogen werden. So wird der nun vorliegende Entwurf von diesen fünf Vereinsorganen mehrheitlich getragen. Es fehlt noch die Zustimmung des obersten Vereinsorgans, der Mitgliederversammlung. Diese Zustimmung erbitten wir uns am kommenden Sonntag, den 09.07.23 im Rahmen der angesprochenen Mitgliederversammlung.

Welches sind aus Ihrer Sicht und nach Rückmeldung von Gremien und Mitgliedern die Kernthemen, die zur Änderung in der Satzung vorgeschlagen werden und in das Vereinsleben eingreifen?

Wolfgang Erfurt: Zu betonen ist hier vorab, dass die Satzungsneufassung eine Stärkung aller Vereinsgremien vorsieht: Allen voran eine Stärkung von Vorstand und Mitgliederversammlung, da der Vorstand zukünftig von der Mitgliederversammlung gewählt werden soll. Derzeit wird der Vorstand noch vom Aufsichtsrat in sein Amt berufen oder abberufen. Auch haben wir aufgrund der Ausgliederung immer wieder erkannt, dass es zu Missverständnissen bei der Bezeichnung des Aufsichtsrates kommt: Durch die Ausgliederung gibt es einerseits einen Aufsichtsrat der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA (welcher übrigens durch das Aktiengesetz vorgeschrieben ist) und andererseits auch den Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V.. Um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden, sieht unser Vorschlag die Umbenennung des e.V.-Aufsichtsrates in „Verwaltungsrat“ vor, aus dessen Mitte auch weiterhin die mehrheitliche Besetzung des Beirates bei der Management GmbH erfolgt. Auch wurden die weiteren Gremien gestärkt wie z.B. der Ehrenrat mit einer umfassenden Kompetenzerweiterung, der Vereinsrat durch einen aus seiner Mitte zukünftig zu wählenden Vorsitzenden und die Rechnungsprüfer dadurch, dass zukünftig die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers nicht mehr zwingend satzungsgemäß vorgeschrieben ist.

Tobias FreyNeben den von Wolfgang Erfurt genannten wesentlichen strukturellen Veränderungen haben wir im Alltagsgeschäft eine Vielzahl an Positionen in unserer Satzung erkannt, welche wir nun ebenfalls anpassen wollen: Hier möchte ich die Angleichung der Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge an das Geschäftsjahr des Vereins nennen. In der Vergangenheit wurden hier die Jahresbeiträge immer zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen, was jedoch wiederum die Mitte des Geschäftsjahres des Vereins darstellt. Hier haben wir aus Gründen der Finanzplanung ein wichtiges Anpassungsbedürfnis gesehen. Auch entfällt zukünftig die vierteljährige Berichtspflicht des Aufsichtsrates, Einladungen zu einer Mitgliederversammlung können zukünftig vollständig elektronisch erfolgen und auch die Durchführung einer hybriden Mitgliederversammlung wird dem Vereinsvorstand durch die entsprechende Anpassung ermöglicht werden. Dies sind nur ein paar Beispiele der vielen kleinen aber für das operative Alltagsgeschäft ganz wichtigen Anpassungen die es uns möglich machen, den Verein modern und zukunftsfähig aufzustellen.

In der Einladung war die Bitte versehen, sich vorab über den Anmeldelink https://news.fck.de/aomv anzumelden.

Tobias FreyAntwort: Ja, dabei ist zu betonen, dass es sich hier nicht um eine Pflicht handelt. Für unsere Planung wäre es jedoch sehr hilfreich, wenn alle Mitglieder, die ihre Teilnahme geplant haben, uns über das Formular eine Rückmeldung geben. Das macht für uns die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen besser planbar und wir können die Mitglieder, die sich angemeldet haben, noch einmal direkt vorab über organisatorische Hinweise kontaktieren.

Die Versammlung findet nicht in der Fanhalle Nord, sondern im Freien auf der Norbert-Thines-Nordtribüne statt. Gibt es organisatorische Hinweise für die Veranstaltung, auf die die Mitglieder hingewiesen werden können?

Tobias FreyWir gehen aktuell fest davon aus, dass wir die Parkplätze direkt vor der Westtribüne öffnen werden. Der Check-In wird am Horst-Eckel-Tor sein und der Eingang in das Stadion wird durch den Innenraum erfolgen um dann auf die Norbert-Thines-Nordtribüne zu gelangen. Wir arbeiten auch bei dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung wieder mit einem elektronischen Wahlsystem, welches die Mitglieder bereits bei der letztjährigen Jahreshauptversammlung kennengelernt haben und bestens funktioniert hat. Ansonsten hoffen wir, dass das Wetter mitspielt, wir bei einem konstruktiven Austausch einen positiven Veranstaltungsverlauf haben werden und dass eine hohe Anzahl an Mitgliedern die vorgeschlagene Satzungsneufassung unterstützt.

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