Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs unterschiedlichen Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 28.000 Euro belegt, wovon 9.000 Euro in sicherheitstechnische Maßnahmen investiert werden können.
Im Auswärtsspiel in Sandhausen am 16. September 2017 war einerseits ein Flitzer aus dem Gästebereich aufs Spielfeld gelaufen, andererseits wurden bei diesem Spiel wiederholt Gegenstände aus dem Gästeblock aufs Spielfeld geworfen. Im Heimspiel gegen Erzgebirge Aue am 19. September 2017 wurde ein Rauchtopf gezündet. Im Heimspiel gegen den VfB Stuttgart am 25. Oktober 2017 wurde aus dem Fanblock des FCK massiv und wiederholt Pyrotechnik gezündet. Beim Auswärtsspiel in Heidenheim am 1. Dezember 2017 wurde ein Spieler der Heimmannschaft beim Ausführen einer Ecke aus dem Gästeblock mit Bechern beworfen. Beim Heimspiel gegen Nürnberg am 16. Dezember 2017 stürmten ca. 25 Fans den Einlassbereich und entzogen sich so der Einlasskontrolle, wobei drei Ordner leicht verletzt wurden.
Im summarischen Verfahren setzte der DFB-Kontrollausschuss ein Strafmaß von 28.000 Euro fest. Dem Verein wurde dabei zugutegehalten, dass der Verein von sich aus nach den Vorkommnissen im Heimspiel gegen Stuttgart Maßnahmen zur Verbesserung der Stadionsicherheit ergriffen hatte, was dem FCK erheblich strafmindernd zugerechnet wurde. Zudem erhielt der FCK die Möglichkeit, 9.000 Euro der Strafe in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen ist.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass der Verein keine Straf- und Gewalttaten sowie Verstöße gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben duldet. Auch künftig werden Einzeltäter identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt. Daneben wird der FCK die gebotenen strafrechtlichen Schritte einleiten und bundesweit wirksame, mehrjährige Stadionverbote gegen Täter aussprechen.
Der Verein hat das Strafmaß akzeptiert, das Urteil ist damit rechtskräftig.