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600 Euro Geldstrafe für den FCK
Dienstag, 29.09.2009
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss für das Abbrennen eines pyrotechnischen Gegenstandes beim Auswärtsspiel in Ulm mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.