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Wichtige Informationen zum Stadionbesuch

Die Stadionordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit auf dem gesamten Gelände des Fritz-Walter-Stadions einschließlich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen. Zur Übersicht dient dieser Lageplan. Zudem dienen auch die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) als rechtliche Grundlage für einen Stadionbesuch auf dem Betzenberg. Diese sind unter dem auf dieser Seite aufgeführten Link abrufbar.

 

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Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen

Stadionordnung

§ 1 Zweckbestimmung, Geltungsbereich

  1. Die Stadionordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit auf dem gesamten Gelände des Fritz-Walter-Stadions (nachfolgend „Stadion“ genannt) einschließlich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen.
  2. Der Geltungsbereich der Stadionordnung ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Stadionordnung ist, mit einer durchgehenden Linie (äußerer Sicherheitsring) gekennzeichnet.
  3. Materielle Rechtsgrundlage der Stadionordnung ist das Hausrecht der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA (FCK) als Betreiber des Stadions.
  4. Die Besucher des Stadions erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für das Stadion, spätestens mit dem Betreten des Stadions, diese Stadionordnung als für sich verbindlich an.

§ 2 Widmung

  1. Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem und repräsentativem Charakter.
  2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.
  3.  Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.

§ 3 Hausrecht

Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem FCK oder den vom FCK beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des FCK, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei sowie weiteren Sicherheitsträgern im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

§ 4 Kontrollen und Aufenthalt

  1. Ein Besucher ist nur zum Stadionzutritt (auch einzelner Bereiche) berechtigt, wenn er ein gültiges bzw. elektronisch freigeschaltetes Ticket oder einen sonstigen Berechtigungsausweis (z.B. Arbeitskarte) besitzt und einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen des FCK und/oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes und/oder der Polizei vorzuzeigen. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn
    a) der Besucher sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im sonstigen Geltungsbereich der Stadionordnung einer vom Sicherheits- und Ordnungsdienst und/oder der Polizei vorgenommenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,
    b) der Besucher im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend ohne elektronisches Auschecken wieder verlassen hat (in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit).
  2. Kinder ohne Begleitung Erwachsener erhalten Zutritt zum Stadion erst ab 15 Jahren.
  3. Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des FCK und/oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
  4. Jeder Besucher hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des FCK, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte, Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  5. Die Blöcke 5 bis 10 der Westtribüne sowie ggf. weitere einzeln zugewiesene Blöcke bzw. Tribünenbereiche sind der Heimbereich der Fans des FCK („Heimfans“) im Stadion („Heimfanbereich“). Da der FCK aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Anscheins als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gastfans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimfanbereich nicht gestattet. Diese Regelung kann, je nach Sicherheitslage, auch auf den neutralen Zuschauerbereich (Blöcke 1 bis 4, 11 bis 16, 19 bis 22) ausgeweitet werden. Der FCK, der Sicherheits- und Ordnungsdienst und die Polizei sind berechtigt, Gastfans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimfanbereich oder ggf. auch neutralen Zuschauerbereich zu verweigern und/oder die Gastfans aus dem Heimfanbereich oder ggf. auch neutralen Zuschauerbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gastfanbereich (Blöcke 17 und 18 der Osttribüne) des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gastfan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  6. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucher und zu Zwecken der Gefahrenabwehr wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions videoüberwacht.
  7. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst und die Polizei sind berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend zu überprüfen, ob sie auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen, feuergefährlichen oder sonstigen nicht erlaubten Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  8. Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung nachweisen können oder die nach Bewertung des FCK und/oder des Sicherheits- und Ordnungsdienst und/oder der Polizei ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind bei der Eingangskontrolle zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern bzw. aus dem Geltungsbereich der Stadionordnung zu verweisen.
  9. Dasselbe gilt für Personen mit gültigem lokalen oder bundesweiten Stadionverbot und für diejenigen Personen, für die ein Hausverbot besteht.
  10. Für Stadionbesucher besteht keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung durch den FCK.
  11. Für den Aufenthalt im Stadion an veranstaltungsfreien Tagen gelten die dafür vom FCK getroffenen Anordnungen.
  12. Jeder Besucher willigt für alle Medien in die unentgeltliche Verwendung des Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, ein.
  13. Für die Benutzung der Parkflächen (innerhalb des äußeren Sicherheitsrings gem. § 1 Ziffer 2) gilt das Folgende:
    a) Bei Einfahrt in den Geltungsbereich der Stadionordnung („Durchfahrt“) und/oder auf die dort vorgesehenen Parkplätze („Parken“) und/oder in den begrenzten Stadionbereich („Anlieferung“) ist der Besucher verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst seine Park- bzw. Zufahrtsberechtigung („Parkschein“, „Anlieferungsschein“ und „Durchfahrtsschein“), die ausschließlich durch den FCK ausgegeben wird, für das entsprechende Spiel oder Veranstaltung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur weiteren Überprüfung auszuhändigen.
    b) Der Parkschein ist gut sichtbar und lesbar hinter der Windschutzscheibe im Fahrzeug auszulegen. Der Anlieferungs- und Durchfahrtsschein berechtigen nicht zum Parken auf den Parkplätzen und/oder am/im Stadion.
    c) Die Benutzung der Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr. Eine Bewachung oder Überwachung des geparkten Fahrzeugs erfolgt nicht. Wertgegenstände sollte der Besucher daher nicht in seinem abgestellten Fahrzeug belassen.
    d) Bei Nichtbenutzbarkeit der Parkplätze durch Witterungseinflüsse besteht kein Anspruch auf einen Ersatzparkplatz.
    e) Auf den Parkplätzen ist Schritttempo zu fahren. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO.
    f) Fahrzeuge dürfen nur auf den für Parkplätze vorgesehenen und markierten Parkflächen abgestellt werden. Der FCK ist berechtigt, dem Besucher einen Parkplatz entgegen dem Aufdruck auf dem Parkschein vor Ort zuzuweisen.
    g) Ein Aufenthalt auf den Parkplätzen, der nicht im Zusammenhang mit dem Parken eines Fahrzeuges im Rahmen eines Fußballspiels bzw. einer Veranstaltung steht, ist unzulässig.
    h) Es ist untersagt, defekte Fahrzeuge abzustellen, gefährliche Substanzen im Fahrzeug zu lagern, unangebracht zu hupen, den Motor warm laufen zu lassen oder sonstige Belästigungen durch vermeidbare Handlungen durchzuführen.
    i) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verbote aus § 4 Ziff. 13, insbesondere die Buchstaben f, g und h kann der FCK auf Kosten und Gefahr des Besuchers das Fahrzeug umstellen und/oder abschleppen lassen, insbesondere wenn
    – kein Parkschein vorliegt und/oder der Parkschein für das betreffende Spiel oder Veranstaltung ungültig und/oder nicht einseh-/lesbar im Fahrzeug ausgelegt wurde
    – ein Anlieferungs- und/oder Durchfahrtsschein als Parkschein missbraucht wird
    – das Fahrzeug auf nicht als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abgestellt ist
    j) Der Besucher und Nutzer des Parkscheins haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen gegenüber dem FCK oder Dritten schuldhaft verursachte Schäden (auch Verunreinigung des Parkplatzes).

§ 5 Verhalten im Geltungsbereich dieser Stadionordnung

  1. Im Geltungsbereich hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
  2. Die Besucher haben den Anordnungen des FCK, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei und weiterer Sicherheitsträger sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.
  3. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisungen der nach Abs. 2 Berechtigten andere Plätze als auf ihren Tickets vermerkt (auch in anderen Bereichen) einzunehmen oder das Stadion und die angrenzenden Außenanlagen zu verlassen.
  4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Flucht- und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
  5. Unbeschadet dieser Stadionordnung können nach Abs. 2 Berechtigte erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen ist Folge zu leisten.

§ 6 Verbote und verbotene Gegenstände

  1. Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Anscheins als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gastfans“) ist der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimfanbereich (Blöcke 5 bis 10 der Westtribüne sowie ggf. weitere einzeln zugewiesene Blöcke bzw. Tribünenbereiche) nicht gestattet. Diese Regelung kann, je nach Sicherheitslage, auch auf den neutralen Zuschauerbereich (Blöcke 1 bis 4, 11 bis 16, 19 bis 22) ausgeweitet werden. Im Übrigen gilt § 4 Ziff. 5.
  2. Es ist verboten, sich als Heimfan im Gastfanbereich des Stadions (Blöcke 17 und 18 der Osttribüne) aufzuhalten bzw. zu verweilen. Ferner ist im Gastfanbereich das Präsentieren von Fanartikeln oder -utensilien des FCK untersagt. Der FCK, der Sicherheits- und Ordnungsdienst und die Polizei sind berechtigt, Personen, die als Heimfans zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Gastfanbereich zu verweigern und/oder die Heimfans aus dem Gastfanbereich zu verweisen. Kann kein anderer geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Heimfan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden.
  3. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des FCK, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt, belästigt und/oder gefährdet werden.
  4. Insbesondere gelten die folgenden Verbote für alle Besucher:
    a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
    b) Es ist untersagt, offensichtlich unter Alkoholeinfluss zu stehen, offensichtlich unter Drogeneinfluss zu stehen, sich zu vermummen, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
    c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen:
    – Waffen und Schutzbekleidung jeder Art (auch Mundschutz)
    – Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können
    – Ätzende, leicht entzündbare färbende Substanzen,
    – Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splittern den oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse
    – Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauch- und Leuchtkerzen, Rauchpulver, Leuchtkugeln, bengalische Feuer, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische
    – Laser-Pointer
    – Videokameras (auch GoPro Kameras), Fotoapparate/-kameras mit Wechselobjektiven und Spiegelreflexkameras sowie Kameraausrüstungen (u.a. Fotokoffer, Stative und insbesondere Teleobjektive)
    – Powerbanks, Selfiessticks
    – Anbringen von Aufklebern im Stadion (z.B. an Bauten, Anlagen, Einrichtungen, Hinweisschildern, Wegen)
    – Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kinderwägen, Kisten, Styroporblöcke, Motorrad- helme sowie Rollstühle außerhalb des offiziell ausgewiesenen Rollstuhlfahrerbereichs vor der Südtribüne.
    – Rucksäcke, Reisekoffer, Sporttaschen oder sonstige Gepäckstücke
    – Regenschirme (insbesondere Stockregenschirme) im Heimfanbereich (Blöcke 5 bis 10 der Westtribüne) und Gastfanbereich (Blöcke 17 und 18 der Osttribüne)
    – Nicht im Stadion erworbene Getränke und Speisen
    – Illegale Drogen, Rauschmittel
    – Kleidungsstücke (z.B. Sturmhaube, Schlauchschal) und sonstige Utensilien, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden,
    – Tiere (mit Ausnahme: von Blindenhunden nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher Genehmigung)
    – Wolldecken im Heimfanbereich (Blöcke 5 bis 10 der Westtribüne) und Gastfanbereich (Blöcke 17 und 18 der Osttribüne)
    – Sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
    – Dem FCK bleibt vorbehalten, im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbaren Gegenständen auf dem Stadion- gelände zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
    d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände, Materialien und/oder Medien mit sich zu führen und/oder zu benutzen:
    – Rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, ge- waltverherrlichende, antisemitische, diskriminieren- de, ausländerfeindliche, rechts- bzw. links-radikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände Materialien und/oder Medien aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und/oder Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden; entsprechendes gilt insbesondere auch für Kleidung (z.B. mit Schriftzügen und/oder Symbolen wie Thor Steinar, Consdaple etc.) und/oder Körperschmuck (einschließlich Tätowierungen), die bzw. der Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremden- feindlicher, homophober, gewaltverherrlichender, antisemitischer, diskriminierender, ausländer- feindlicher sowie rechts- und/oder linksradikaler Tendenz/Inhalten aufweisen bzw. aufweist.
    – Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen und/oder Äußerungen und Anfeindungen jeglicher Art betreffend Geschlecht, Menschen mit Behinderung, Homosexuellen und Andersgläubigen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Stadions verboten.
    e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des FCK und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung durch den FCK ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht- kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des FCK. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Zustimmung des FCK Bild-, Ton und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungs- gemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des FCK oder eines vom FCK autorisierten Dritten nicht in das Stadion gebracht werden.
    f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem FCK, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball-Bund e.V., dem Südwestdeutschen Fußballverband e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den FCK oder vom FCK autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
    – eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
    – gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben,
    z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
    – Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung, Wer- beartikel, Fanartikel oder sonstige (kommerzielle) Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
    g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des FCK erlaubt: Fahnen- (sogenannte „große Schwenkfahnen“), Transparent- und Doppelhalterstangen, die länger als 2,0 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3,0 cm ist und welche nicht aus Plastik/PVC-Leerrohr („einsehbar“) bestehen, Spruchbänder und Transparente jeglicher Art, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Trommeln und Trillerpfeifen) und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung (z.B. Megafone).
    h) Das Mitführen medizinisch notwendiger Gehhilfen ist aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Flucht- und Rettungswegen) nur im Bereich der Sitzplätze und/oder der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Der FCK ist berechtigt, dem Besucher, der eine Gehhilfe mit sich führt, eine entsprechende Platzierung zuzuweisen. Ausnahmen können nach Absprache und mit schriftlicher Genehmigung des FCK erteilt werden.
    i) Das Rauchen (auch E-Zigaretten) ist in den folgenden Bereich verboten: Treppenhäuser, Aufzüge, Fanhallen und im kompletten Familienblock (Blöcke 1.1 und 1.2 sowie ggf. weitere). Erlaubt ist das Rauchen lediglich auf den Sitz- und Stehplatzrängen (Ausnahme Familienblock) sowie den Stadionumläufen im Freien.
    j) Es ist untersagt:
    – Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen (insbesondere Innenraum) oder Spielflächen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu überklettern.
    – Bauten, Anlagen, Einrichtungen, Hinweisschilder oder Wege ohne vorherige Abstimmung mit dem FCK zu beschriften, zu bemalen, zu zerkratzen, zu bekleben oder gar zu beschädigen, gleich welcher Art.
    – Bereiche, die nicht für Besucher oder Personen ohne gültige Zugangsberechtigung zugelassen sind (z.B. Spielfeld, Innenraum, Funktionsräume), ohne Genehmigung des FCK zu betreten.
    – Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Gegenständen, zu verunreinigen.
    – Den Geltungsbereich dieser Stadionordnung ohne Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dort auf einer nicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen ausgewiesenen Fläche oder ohne Erlaubnis auf einer für das Abstellen von Kraftfahrzeugen ausgewiesenen Fläche zu parken.
    – Ab 3 Stunden vor Spielbeginn auf dem gesamten Stadiongelände ohne Genehmigung des FCK Kraftfahrzeuge einzusetzen.
    – Das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen sowie das Nächtigen im gesamten Stadionbereich
    – Verkehrsflächen, insbesondere Flucht- und Rettungswege (auch Auf- und Abgänge zu den Blöcken) sowie Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf Grünflächen aufzustellen.
    – Sich im gesamten Stadionbereich mit anderen zusammenzurotten. Eine Zusammenrottung liegt vor, wenn mehrere Personen zu einem gemeinschaftlichen Handeln mit erkennbarem Willen auf Störung des öffentlichen Friedens zusammen- treffen.
    – Während der laufenden Veranstaltung im Sitzplatzbereich zu stehen.
  5. Weitere Verbote können im Einzelfall durch den FCK und/oder den Sicherheits- und Ordnungsdienstes und/oder der Polizei auch vor Ort getroffen werden.

§ 7 Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen

  1. Werden im Geltungsbereich dieser Stadionordnung Personen angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln (z.B. Rauschgift oder Betäubungsmittel) stehen, können sie aus diesem Bereich und/oder aus dem Stadion verwiesen werden.
  2. Besuchern, die nach dem Ermessen des FCK und/oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes stark alkoholisiert sind und/ oder unter Drogeneinfluss stehen, wird kein Zutritt ins Stadion gewährt bzw. kein weiterer Aufenthalt gestattet.

§ 8 Haftung

  1. 1. Der Aufenthalt am und im Stadion einschließlich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haften der FCK, seine gesetzlichen Vertreter und/ oder seine Erfüllungsgehilfen nicht.
  3. Der FCK haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn schuldhaft durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit verursacht wurden.
  4.  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird nicht beschränkt.
  5. Unfälle und Schäden sind dem FCK unverzüglich zu melden.

§ 9 Zuwiderhandlungen

  1. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, wird Anzeige erstattet.
  2. Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Ticketpreises aus dem Stadion verwiesen und vom FCK mit einem Stadionverbot und/oder Hausverbot belegt werden. Ferner kann diesen Personen der zukünftige Ticketerwerb untersagt werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann vom FCK auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden.
  3. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCK, vom Sicherheits- und Ordnungsdienst und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann.
  4. Sollte der FCK aufgrund Zuwiderhandlungen von Besuchern gegen diese Stadionordnung von den zuständigen Verbänden (Liga- bzw. Wettbewerbsveranstalter: Europäischer Fußballverband – UEFA; DFL Deutsche Fußball Liga e.V., DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Deutscher Fußball-Bund e.V., Südwestdeutscher Fußballverband e.V.) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden, so ist der FCK berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass der FCK einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den FCK entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.
  5. Verbotenerweise mitgeführte Gegenstände werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben oder nach Ablauf von zwei Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet. Der FCK haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.
  • NIKE 11teamsports
  • BFD Buchholz
  • Gölz Paletten
  • Hoffmann Schrott
  • Karlsberg
  • Lotto Rheinland-Pfalz
  • NovoLine
  • RPR1.
  • WASGAU

Betze News

24.04.2023 11:57
📆 Am Samstag ist Hansa Rostock zu Gast auf dem #Betze. So sieht die Trainingswoche bis dahin aus. #FCKFCH

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23.04.2023 15:34
Im Auswärtsspiel beim um den Klassenerhalt kämpfenden @SSVJAHN gibt es für den #FCK ein torloses Remis: t.co/rn8Wlxo0v3 #Betze #SSVFCKK
23.04.2023 15:24
#SSVFCK 0:0 | Das wars in Regensburg. In einer umkämpften Partie zwischen dem @SSVJAHN und dem #FCK mit einer kurzweiligen Schlussphase bleibt es am Ende beim torlosen Remis. #Betze
23.04.2023 15:20
#SSVFCK 0:0 (90.) | Owusu schießt - und @AndreasLuthe macht sich lamg & hält! #Betze
23.04.2023 15:18
#SSVFCK 0:0 (90.) | Es gibt 3 Minuten Nachspielzeit. #Betze
23.04.2023 15:17
#SSVFCK 0:0 (90.) | Die letzte Minute der regulären Spielzeit läuft. #Betze
23.04.2023 15:15
@MoonDog90 Wir haben das ja gar nicht bewertet, sondern einfach nur die Entscheidung des Schiedsrichters hier getickert.
23.04.2023 15:13
#SSVFCK 0:0 (86.) | 14.668 Zuschauer sind heute dabei, darunter mindestens 2.000 #Betze-Fans - ihr seid wirklich die Besten! #Betze
23.04.2023 15:12
#SSVFCK 0:0 (84.) | Wechsel beim #FCK: Erik Durm kommt für Ben Zolinski. #Betze
23.04.2023 15:10
#SSVFCK 0:0 (82.) | Es gibt nochmal Freistoß für die Jahn-Elf. #Betze
23.04.2023 15:07
#SSVFCK 0:0 (79.) | Tomiak sieht nach Foul an Prince Osei Owusu die Gelbe Karte. #Betze
23.04.2023 15:06
Laut VAR berechtigte Entscheidung. Regensburg damit nur noch mit 10 Mann.
23.04.2023 15:04
#SSVFCK 0:0 (74.) | Nach Foul an Jean Zimmer zeigt Schiedsrichter Florian Lechner dem Regensburger Benedikt Saller die Rote Karte. Die Entscheidung wird aktuell nochmal vom VAR geprüft. #Betze
23.04.2023 14:56
#SSVFCK 0:0 (69.) | Nächster Wechsel beim #FCK: Robin Bormuth kommt für Marlon Ritter. #Betze
23.04.2023 14:51
#SSVFCK 0:0 (63.) | Einer unserer Tweets hängt leider gerade irgendwie fest - nicht wundern, wenn der plötzlich reinploppt. Haben hier den Freistoß von Klement erwähnt, der das Außennetz gestreift hat. #Betze
23.04.2023 14:49
#SSVFCK 0:0 (61.) | Gelbe Karte für Philipp Hercher. #Betze
23.04.2023 14:48
#SSVFCK 0:0 (60.) | Zuck mit der Flanke von der linken Seite auf den langen Pfosten, da steht Hercher (!) - aber der kommt nicht richtig zum Abschluss. #Betze
23.04.2023 14:46
#SSVFCK 0:0 (59.) | Freistoß für den #FCK aus rund 25 Metern. #Betze
23.04.2023 14:44
#SSVFCK 0:0 (57.) | Da ist der Doppelwechsel: Hercher und Klement kommen für Opoku und Hanslik. #Betze
23.04.2023 14:43
Und auch Philipp Klement steht bereits an der Bank und streift das Trikot über. #Betze