Anlässlich der Eintragung der neuen Satzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. erläutern die Vorstandsmitglieder Wolfgang Erfurt und Tobias Frey rückblickend und auch vorausschauend die Bedeutung und die Änderungen, welche sich aufgrund der nun neuen Vereinssatzung ergeben:
Wolfgang Erfurt und Tobias Frey, ganz aktuell wurde die im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 09. Juli 2023 beschlossene neue Vereinssatzung mit Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern wirksam. Was bedeutet diese Eintragung nun für den 1. FC Kaiserslautern e.V. und seine Mitglieder?
Wolfgang Erfurt: Zunächst einmal ist die Eintragung der neuen Vereinssatzung der finale Abschluss einer langjährigen, intensiven und auch absolut konstruktiven Satzungsarbeit unserer Gremien und Mitglieder. Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 09.Juli 2023 wurde die Satzungsneufassung mit einem für uns überwältigenden Votum von 96,34% durch die anwesenden Mitglieder beschlossen und somit umfassende und wichtige Änderungen auf den Weg gebracht. Für dieses überzeugende Votum möchten wir uns auch an dieser Stelle nochmals ganz herzlich bedanken und können heute verkünden: Die neue Satzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. ist seit dem 08. September 2023 in Kraft!
Nach Beschlussfassung durch die Mitglieder war die Satzungsneufassung ja noch nicht unmittelbar wirksam. Was waren die nächsten Schritte, um die Inkraftsetzung zu erhalten?
Tobias Frey: Die Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des 1. FC Kaiserslautern e.V. stellt das zentrale Element der Satzungsänderung dar, denn die Satzung des Vereins geben sich die Mitglieder aus ihrer Mitte selbst. Im Anschluss an die Versammlung war es dann die Aufgabe des Vorstandes, die Satzung in beglaubigter Form, also über einen Notar, gegenüber dem Registergericht anzumelden.
Nach einem Hinweis des Registergerichtes waren wir gehalten in Artikel 9 (4) bei den Regularien zur Einladung nochmals eine klarere Formulierung zur Präzisierung zu wählen, welche natürlich auch voll und ganz dem Sinn und Zweck der durch die Mitglieder beschlossenen Regelung entspricht. Nachdem wir hier mit dem Registergericht eine Lösung erarbeitet hatten, stand der Eintragung der Satzungsneufassung nichts mehr im Weg und so sind wir froh und auch ein bisschen erleichtert, dass wir nun den Abschluss dieses wichtigen Themas verkünden können.
Ihr hattet die umfassenden und wichtigen Änderungen angesprochen, welche durch die neue Satzung nun wirksam werden. Welche wichtigsten Themen fallen Euch hier als erstes ein?
Wolfgang Erfurt: Die neue Satzung enthält eine Vielzahl an größeren Änderungen, aber auch ganz entscheidende kleinere Anpassungen. Als bedeutsame Änderung würde ich die Umbenennung des Aufsichtsrats des 1. FC Kaiserslautern e.V. nennen, der nun Verwaltungsrat heißt. Vor allem bedeutsam jedoch die Wahl des Vorstandes im Rahmen der kommenden Jahreshauptversammlung, welcher nun nicht mehr durch den Aufsichtsrat – oder nun besser Verwaltungsrat – berufen wird. Hierin erkennen wir eine wesentliche Stärkung der Kompetenz der Mitgliederversammlung. Auch werden die Kompetenzen von Ehren- und Vereinsrat erweitert und es ist auch eine Umstellung der Beitragszahlungen unserer Mitglieder vorgesehen; so werden diese künftig nun im Rhythmus an das Geschäftsjahr des Vereins erfolgen. Zukünftig sind die Jahreszahlungen entsprechend nicht mehr am 10. Januar sondern am 10. Juli eines jeden Jahres zu zahlen.
Ihr sprecht die Jahreshauptversammlung 2023 bereits an. Gibt es hierzu schon Planungen seitens des Vereins?
Tobias Frey: Natürlich befinden wir uns bereits mitten in der Planung für die Jahreshauptversammlung 2023. Und diese Mitgliederversammlung wird eine Versammlung mit Wahlen in den Gremien Verwaltungsrat, Vorstand, Ehrenrat und Rechnungsprüfern. Hier gibt es also einiges an Vorbereitungen zu treffen. Und: Aufgrund der nun wirksamen Satzungsänderung könnten wir diese Mitgliederversammlung erstmals in der Geschichte des FCK in hybrider Form anbieten. Das wäre für uns absolutes Neuland und stellte uns vor zusätzliche Herausforderungen, welche wir anzugehen und zu bewältigen hätten. Die endgültige Festlegung dazu trifft der Vorstand noch. Auch das Datum für die Mitgliederversammlung haben wir bereits vorgesehen, sind aber hier noch von der Planung der DFL zum 15. Spieltag abhängig. Je nachdem wann das Auswärtsspiel unserer Lizenzspielermannschaft in Magdeburg terminiert wird, planen wir die Durchführung der JHV 2023 entweder am Samstag, 02. Dezember 2023, oder am Sonntag, 03. Dezember 2023.