Aufgrund der aktuell gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz darf der 1. FC Kaiserslautern für seine beiden noch ausstehenden Heimspiele im Januar 2022 nur eine stark eingeschränkte Anzahl an Zuschauern im Fritz-Walter-Stadion zulassen. Daher ist für Dauerkarteninhaber ab sofort die anteilmäßige Rückerstattung für diese beiden Partien möglich.

Der 1. FC Kaiserslautern befindet sich zum Thema Zuschauerzulassung für Heimspiele der Roten Teufel in einem regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Stadt Kaiserslautern. Die aktuell gültige Corona-Bekämpfungsverordnung macht es dem FCK unmöglich, auf dem Betzenberg so viele Zuschauer zuzulassen, wie die Anzahl der verkauften Dauerkarten. Daher haben die Dauerkarten zu diesen Spielen keine Gültigkeit, weshalb es jedem Dauerkarteninhaber möglich ist, sich anteilmäßig das Geld für die Heimspiele gegen Viktoria Berlin und den Hallescher FC erstatten zu lassen.

Die Rückerstattungszeiträume für die jeweiligen Partien sehen wie folgt aus:
Viktoria Berlin: Dienstag, 18. Januar 2022 bis Samstag, 22. Januar 2022, 14 Uhr
Hallescher FC: Dienstag, 18. Januar 2022 bis Samstag, 29. Januar 2022, 14 Uhr

Voraussetzung für die Rückerstattung ist ein Kundenkonto im Online-Ticketshop des FCK. Sollte bisher kein Kundenkonto bestehen, ist natürlich jederzeit eine Neuanmeldung eines Kundenkonto zur Anmeldung der Rückerstattung möglich. Eine Rückerstattung ist zudem nur bei bereits bezahlten und gültigen Dauerkarten sowie nur online und nur für einzelne Spieltage möglich.

So könnt ihr Eure Rückerstattung beantragen:

  • Anmeldung oder Registrierung im FCK-Ticketshop unter https://shop.fck.de
  • Menü-Auswahl „Mein Konto“ – „Übersicht“
  • Weiter über „Meine Ticketbörse“
  • Weiter über „Neuen Vorgang anlegen“
  • Eingabe Reservierungsnummer und Ticketnummer (stehen auf der Dauerkarte)
  • Spiel auswählen
  • Auswählen ob Gutschrift als Print@Home-Gutschein oder Überweisung
  • Ticket freigeben

Die Rücküberweisung erfolgt dann in der Woche nach dem jeweiligen Spiel. Der Vorgang bleibt für alle Heimspiele, die rückerstattungsfähig sind, nach oben beschriebenem Prozess bestehen.

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