Für die Vereinsmitglieder des 1. FC Kaiserslautern e.V. fand letztmals im Dezember 2019 eine Jahreshauptversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. in der Krombacher Fanhalle Nord des Fritz-Walter-Stadions statt.Was danach folgte, waren zwei Jahreshauptversammlungen im virtuellen Format, also online und ohne Präsenz der Mitglieder. Ermöglicht wurden diese virtuellen Versammlungen durch die gesetzliche Bestimmung des Bundes zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Nicht nur diese gesetzliche Bestimmung ist inzwischen ausgelaufen, die Corona-Beschränkungen von Bund, Land und Stadt wurden gelockert und ein großes Stück Normalität ist in unseren Alltag zurückgekehrt.Nach gut drei Jahren plant der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. daher die Durchführung der Jahreshauptversammlung 2022 in traditioneller Form, also in Präsenz mit allen teilnehmenden Mitgliedern.Der 1. FC Kaiserslautern e.V.  hat daher beschlossen, die Jahreshauptversammlung 2022 amSonntag, 4. Dezember 2022, um 11.00 Uhr

in der Krombacher Fanhalle Nord des Fritz-Walter-Stadions, Kaiserslautern,

durchzuführen.

Eine entsprechende und satzungsgemäße Einladung wird entsprechend folgen.Bestandteil der Jahreshauptversammlung 2022 werden u.a. Beschlussfassungen und Wahlen zum Gremium des Aufsichtsrates sein. Gemäß Artikel 13 (3) unserer Vereinssatzung sind durch den Aufsichtsrat bestellte Mitglieder des Gremiums durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Zusätzlich wird gem. Artikel 14 (6) der Vereinssatzung eine Nachwahl der drei Nachrückerpositionen für das Amt des Aufsichtsrates erforderlich.Bewerbungen und Wahlvorschläge für das Amt des Aufsichtsrates bzw. bei Bestätigung der berufenen Aufsichtsratsmitglieder für die Nachrückerposition, sind bis spätestens 13. November 2022 an den Vorsitzenden des Ehrenrates, Dr. Michael Koll, zu richten.Die Verantwortlichen des 1. FC Kaiserslautern e.V.  müssen darauf hinweisen, dass der Termin und insbesondere eine Präsenzveranstaltung davon abhängig sind, dass keine erneuten Auflagen und Beschränkungen des Landes oder der Stadt aufgrund einer Veränderung der Corona-Lage dies verhindern sollten.

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