Am 30. Oktober 2009 wurde mit großem Medieninteresse ein Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema „Stadionverbote“ vorgestellt, in welchem die juristische Möglichkeit, Stadionverbote auf Verdacht auszusprechen, bestätigt wurde. Viele Fans sehen nach diesem Urteil ihre Fanrechte weiter eingeschränkt. Argumentiert wird hier unter anderem damit, dass im Strafrecht – Stadionverbote obliegen dem Hausrecht der Vereine und sind über Richtlinien des Verbandes vereinheitlicht – bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung zu Grunde gelegt wird. Das nun gefällte Urteil bietet den Vereinen weiterhin die Möglichkeit, potentielle Störer zeitnah auch vor Abschluss der oftmals langwierigen hinziehenden von der Teilnahme an Fußballspielen auszuschließen.
Beim 1. FC Kaiserslautern sind sich die Verantwortlichen bewusst, welche Verantwortung mit diesem Urteil einhergeht. Für jeden Fan stellt ein Stadionverbot die höchstmögliche Strafe dar, welche nur nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls verhängt wird. Beim 1. FC Kaiserslautern war dies schon in der Vergangenheit der Fall, so dass dieses Urteil keinerlei Veränderungen für FCK-Fans mitbringt. Dazu der FCK-Fanbeauftragte Christoph Schneller: „Wir legen beim FCK großen Wert darauf, Stadionverbote wirklich nur dann zu verhängen, wenn das Ansehen des Vereins- oder der Fangemeinde nachhaltig geschädigt wird oder wenn nachweislich Straftaten begangen werden, beispielsweise bei Taten mit rassistischem oder diskriminierendem Hintergrund. Stadionverbote aufgrund eines bloßen Verdachts wird es bei uns ebenso wenig wie Kollektivstrafen geben. Zudem pflegen wir den intensiven Dialog mit unseren Fans und möchten jedem die Möglichkeiten geben, sich zu den jeweils erhobenen Vorwürfen zu äußern.“