Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Almamy Touré im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.
Die Sperre beschränkt sich auf Meisterschaftsspiele, im DFB-Pokalfinale am Samstag ist Almamy Touré also einsatzberechtigt. Der Defensivspieler der Roten Teufel war im Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am Samstag, 19. Mai 2024, von Schiedsrichter Florian Heft des Feldes verwiesen worden.
In der 57. Spielminute stellte sich Braunschweigs Jannis Nikolaou Almamy Touré im Strafraum in den Laufweg. Als Reaktion darauf schlug Touré aus Sicht des DFB-Sportgerichts dem Braunschweiger Gegenspieler mit dem Ellbogen von hinten gegen den Oberkörper. Der Braunschweiger ging daraufhin zu Boden.
Unter Berücksichtigung des vorangegangenen sportwidrigen Verhaltens von Jannis Nikolaou entschied das Sportgericht des DFB, nur das vorgesehene Mindestmaß für eine Tätlichkeit geltend zu machen und eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen für Touré festzusetzen.
Der FCK und Almamy Touré haben dem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.