Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 13.990 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 4650 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.
Kurz vor dem Auswärtsspiel der Roten Teufel bei Viktoria Köln am 8. Mai 2022 brannten FCK-Fans mindestens 15 Bengalische Fackeln und zwei Rauchtöpfe im Stadion ab, wodurch sich der Anpfiff um eine Minute verzögerte. Im Laufe der Partie zündeten Kaiserslauterer Zuschauer weitere elf pyrotechnische Gegenstände. Zudem zeigte ein FCK-Anhänger vor Spielbeginn den Hitlergruß.
Der FCK distanziert sich von den Geschehnissen und wird die Vorkommnisse intensiv aufarbeiten. Der FCK wird zudem versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen. Gleichzeitig möchte sich der FCK nochmals für den Support der FCK-Fans bedanken, die die Roten Teufel lautstark und regelkonform unterstützen.