Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat im Einzelrichterverfahren den 1. FC Kaiserslautern wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Pokalspiel gegen Köln zu einer Geldstrafe in Höhe von 37.200 Euro verurteilt.
Während des DFB-Pokal-Spiels gegen den 1. FC Köln am 31. Oktober 2023 wurden vor Beginn sowie im Laufe des Spiels im Fanblock des 1. FC Kaiserslauterns eine Vielzahl pyrotechnischer Gegenstände gezündet. Von der Strafe können bis zu 12.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik und das Werfen von Gegenständen keinesfalls „Kavaliersdelikte“ sind, sondern Gefahren für andere Personen darstellen und daher nicht geduldet werden. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.