Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat im Einzelrichterverfahren den 1. FC Kaiserslautern wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.100 Euro verurteilt.
Während des DFB-Pokal-Spiels gegen den 1. FC Nürnberg am 5. Dezember 2023 wurden im Laufe des Spiels im Fanblock des 1. FC Kaiserslauterns eine Vielzahl pyrotechnischer Gegenstände gezündet. Darüber hinaus kam es zum Wurf eines Gegenstandes (Feuerzeug) in Richtung eines Spielers.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik und das Werfen von Gegenständen keinesfalls „Kavaliersdelikte“ sind, sondern Gefahren für andere Personen darstellen und daher nicht geduldet werden. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.