Hinweisgebersystem
VORFÄLLE GESCHÜTZT MELDEN
HINWEISGEBERSYSTEM DES FCK
Für den 1. FC Kaiserslautern e.V. und die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA hat die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Verhaltensregeln höchste Priorität. Der 1. FC Kaiserslautern tritt jeder Form von Korruption, Betrug und sonstigen Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Als Bestandteil seines Compliance Management Systems hat der 1. FC Kaiserslautern zum 01. Juli 2023 eine externe und unabhängige anwaltliche Ombudsperson zur Entgegenahme und Bearbeitung von Hinweisen bestellt.
Die Ombudsperson des 1. FC Kaiserslautern, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sportrecht Prof. Dr. Cherkeh, steht den Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtlich) und Funktionsträgern (auch ehemalige), Kooperations- und Geschäftspartnern sowie sonstigen Dritten als persönliche Ansprechperson zur Verfügung, um von diesen Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- oder Regelverstößen (einschl. z.B. Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen, Verhaltenskodizes, Mobbing, Rassismus, Diskriminierung, sexualisierte Gewalt), die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten und Dienstleistungen des 1. FC Kaiserslautern e.V. sowie der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA stehen, vertraulich entgegenzunehmen. Die Übermittlung der Hinweise kann telefonisch, per E-Mail, postalisch, per Telefax oder persönlich (Gespräch in Präsenz oder Videokonferenz) erfolgen. Wenn jemand nicht sicher ist, wie Beobachtungen oder Sachverhalte zu bewerten sind, dann kann auch dies vertrauensvoll mit der FCK-Ombudsperson besprochen werden. Um was es nicht geht: Die FCK-Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle.
Die FCK-Ombudsperson kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht Hinweisgeber*innen vor einer Offenlegung seiner/ihrer Identität schützen. Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers an den FCK oder an Dritte erfolgt nur dann, wenn die hinweisgebende Person dies wünscht, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet. Die FCK-Ombudsperson kann auch kontaktiert werden, wenn die hinweisgebende Person ihren Namen nicht oder zunächst nicht preisgeben möchte. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Hinweisgebers werden dessen Informationen an den FCK weitergegeben. Erforderliche Maßnahmen, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben, werden beim FCK unter Einbindung der Ombudsperson bewertet und abgestimmt. Die Ombudsperson ist für den FCK tätig und ist zugleich „interne Meldestelle“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für die Tätigkeit der FCK-Ombudsperson entstehen der hinweisgebenden Person keine Kosten.
Hier erreichen Sie den Digitalen Melde- und Kommunikationsweg der anwaltlichen Ombudsperson. Es handelt sich um einen Meldekanal, der eine technisch gesicherte Kommunikation ermöglicht, bei der sämtliche Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt und auf ISO 27001 zertifizierten Servern in Deutschland gehostet werden. Auf diese Weise können Sie Hinweise geben und Rückfragen der Ombudsperson beantworten und dabei selbst entscheiden, ob Sie Ihre Identität preisgeben wollen.
Bei (möglichen) Verstößen gegen die Straftatbestände des Wettbetrugs und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe können Hinweise außerdem an die »Meldestelle Sportmanipulation« oder an die DFL-Ombudsperson adressiert werden.
Die FCK-Ombudsperson Prof. Dr. Cherkeh – im Verhinderungsfall einer seiner anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen – ist wie folgt erreichbar (per E-Mail auch außerhalb der Bürozeiten):
KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Königstraße 7, D – 30175 Hannover
Tel.: 0511 – 89 76 57 – 0, Fax.: 0 511 – 89 76 57 – 22
E-Mail:
Alternativ können Sie einen Hinweis auch bei einer externen Meldestelle abgeben. Bitte prüfen Sie vorab, ob für Sie eine Meldung bei unserer anwaltlichen Ombudsperson (interne Meldestelle) in Betracht kommt. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen des FCK heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. Informationen zu dem Meldeverfahren der bei dem Bundesamt für Justiz eingerichteten externen Meldestelle des Bundes finden Sie hier.

