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Allgemeine Infos

Satzung

SATZUNG DES 1. fc Kaiserslautern

Hier kannst Du Dir die Satzung des 1. FC Kaiserslautern als PDF runterladen:

Satzung des 1. FC Kaiserslautern

INFORMATIONEN ZUR VERARBEITUNG DEINER PERSONENBEZOGENEN DATEN

gem. Art. 13 DSGVO

Hier können sie sich das entsprechende Dokument herunterladen:

Info zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. Artl. 13 DSGVO

Datenschutz nach EU-DSGVO

BEITRAGSORDNUNGEN

ALLGEMEINE BEITRAGSORDNUNG

für alle Mitglieder des 1. FC Kaiserslautern e.V. (Art. 6 Abs. 5 der Satzung)

Bei den folgenden Angaben der allgemeinen Beitragsordnung und der Abteilungs-Beitragsordnung Basketball, Leichtathletik, Handball und Hockey handelt es sich um den jeweiligen Monatsbeitrag und gilt ab dem Monat der Antragstellung. Der erste Beitrag errechnet sich aus dem Zeitraum zwischen Monat der Antragstellung bis zum nächsten Fälligkeitstermin.

Bitte beachten Sie, dass für aktive und passive Mitglieder einiger sportlicher Abteilungen zusätzlich zum allgemeinen Mitgliedsbeitrag ein Abteilungssonderbeitrag erhoben wird, welcher in den nachstehenden Abteilungs-Beitragsordnungen aufgeführt ist.

Jugendliche aktive und passive Mitglieder bis 16 Jahre
4,- Euro

Aktive und passive Mitglieder ab 16 Jahre
8,- Euro

Rentner oder Frührentner gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
4,- Euro

Schüler, Studenten und Auszubildende (bis zum 27. Lebensjahr) gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
4,- Euro

Schwerbehinderte (nur bei Ausweis-Vorlage)
4,- Euro

Familienbeitrag (für einen oder beide Elternteile mit mindestens einem minderjährigen Kind)
140,- Euro (im Jahr)

Einmalige Umschreibgebühr Familienmitgliedschaft
19,- Euro

Einmalige Aufnahmegebühr je weiterem Mitglied (Familienmitgliedschaft)
5,- Euro

Einmalige Aufnahmegebühr
15,- Euro

Einmalige Aufnahmegebühr für Zusatzangebote Kinder & Jugendclub „TEUFELSBANDE“ (Willkommenspaket)
19,- Euro

ABTEILUNGS-BEITRAGSORDNUNG BASKETBALL

für alle Mitglieder der Abteilung Basketball (Art. 27 Abs. 6 der Satzung)

Aktive Mitglieder der Abteilung Basketball haben zusätzlich zu den voranstehenden allgemeinen Mitgliedsbeiträgen die nachstehenden Abteilungssonderbeiträge zu entrichten.

Kinder bis 10 Jahre
kein Sonderbeitrag

Jugendliche Mitglieder von 10 bis 16 Jahre
15,- Euro

Mitglieder ab 16 Jahre
15,- Euro

Rentner oder Frührentner gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
15,- Euro

Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
15,- Euro

Schwerbehinderte (nur bei Ausweis-Vorlage)
15,- Euro

ABTEILUNGS-BEITRAGSORDNUNG LEICHTATHLETIK

für alle Mitglieder der Abteilung Leichtathletik (Art. 27 Abs. 6 der Satzung)

Aktive Mitglieder der Abteilung Leichtathletik haben zusätzlich zu den voranstehenden allgemeinen Mitgliedsbeiträgen die nachstehenden Abteilungssonderbeiträge zu entrichten.

Jugendliche Mitglieder bis 14 Jahre
4,- Euro

Mitglieder ab 14 Jahre
6,- Euro

 

ABTEILUNGS-BEITRAGSORDNUNG HANDBALL

für alle Mitglieder der Abteilung Handball (Art. 27 Abs. 6 der Satzung)

Aktive Mitglieder der Abteilung Handball haben zusätzlich zu den voranstehenden allgemeinen Mitgliedsbeiträgen die nachstehenden Abteilungssonderbeiträge zu entrichten.

Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre
2,- Euro

Mitglieder ab 18 Jahre
3,- Euro

Rentner oder Frührentner gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
2,- Euro

Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
2,- Euro

Schwerbehinderte (nur bei Ausweis-Vorlage)
2,- Euro

ABTEILUNGS-BEITRAGSORDNUNG HOCKEY

für alle Mitglieder der Abteilung Hockey (Art. 27 Abs. 6 der Satzung)

Aktive und passive Mitglieder der Abteilung Hockey haben zusätzlich zu den voranstehenden allgemeinen Mitgliedsbeiträgen die nachstehenden Abteilungssonderbeiträge zu entrichten.

Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre
3,- Euro

Mitglieder ab 18 Jahre
5,- Euro

Rentner oder Frührentner gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
3,- Euro

Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
3,- Euro

Schwerbehinderte (nur bei Ausweis-Vorlage)
3,- Euro

Familienbeitrag (für einen oder beide Elternteile mit mindestens einem minderjährigen Kind)
12,50 Euro