Satzung und Beiträge
Das größte Bekenntnis zum Verein ist die Mitgliedschaft. Sie ist eine Ehrensache, ein Treueversprechen und eine Herzensangelegenheit. Als Mitglied zeigst Du, dass der 1. FC Kaiserslautern Dir wirklich am Herzen liegt – in guten wie in schlechten Zeiten.
Allgemeine Infos
Satzung
SATZUNG DES 1. fc Kaiserslautern
Hier kannst Du Dir die Satzung des 1. FC Kaiserslautern als PDF runterladen:
INFORMATIONEN ZUR VERARBEITUNG DEINER PERSONENBEZOGENEN DATEN
gem. Art. 13 DSGVO
Hier können sie sich das entsprechende Dokument herunterladen:
Info zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. Artl. 13 DSGVO
werde mitglied
mitgliedsanträge
Hier findest Du unsere Anträge für verschiedene Mitgliedschaften beim 1. FC Kaiserslautern:
Den ausgefüllten Mitgliedsantrag kannst Du an folgende Adresse senden:
Per Post
1. FC Kaiserslautern e. V.
Mitgliederservice
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern
Per Fax
0631/3188-290
BEITRAGSORDNUNGEN
ALLGEMEINE BEITRAGSORDNUNG
für alle Mitglieder des 1. FC Kaiserslautern e.V. (Art. 6 Abs. 5 der Satzung)
Bei den folgenden Angaben der allgemeinen Beitragsordnung und der Abteilungs-Beitragsordnung Basketball, Leichtathletik, Handball und Hockey handelt es sich um den jeweiligen Monatsbeitrag und gilt ab dem Monat der Antragstellung. Der erste Beitrag errechnet sich aus dem Zeitraum zwischen Monat der Antragstellung bis zum nächsten Fälligkeitstermin.
Bitte beachten Sie, dass für aktive und passive Mitglieder einiger sportlicher Abteilungen zusätzlich zum allgemeinen Mitgliedsbeitrag ein Abteilungssonderbeitrag erhoben wird, welcher in den nachstehenden Abteilungs-Beitragsordnungen aufgeführt ist.
Jugendliche aktive und passive Mitglieder bis 16 Jahre
4,- Euro
Aktive und passive Mitglieder ab 16 Jahre
8,- Euro
Rentner oder Frührentner gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
4,- Euro
Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
4,- Euro
Schwerbehinderte (nur bei Ausweis-Vorlage)
4,- Euro
Familienbeitrag (für einen oder beide Elternteile mit mindestens drei minderjährigen Kindern)
16,- Euro
Einmalige Aufnahmegebühr
1 Monatsbeitrag
ABTEILUNGS-BEITRAGSORDNUNG BASKETBALL
für alle Mitglieder der Abteilung Basketball (Art. 27 Abs. 6 der Satzung)
Aktive Mitglieder der Abteilung Basketball haben zusätzlich zu den voranstehenden allgemeinen Mitgliedsbeiträgen die nachstehenden Abteilungssonderbeiträge zu entrichten.
Kinder bis 10 Jahre
kein Sonderbeitrag
Jugendliche Mitglieder von 10 bis 16 Jahre
15,- Euro
Mitglieder ab 16 Jahre
15,- Euro
Rentner oder Frührentner gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
15,- Euro
Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
15,- Euro
Schwerbehinderte (nur bei Ausweis-Vorlage)
15,- Euro
ABTEILUNGS-BEITRAGSORDNUNG LEICHTATHLETIK
für alle Mitglieder der Abteilung Leichtathletik (Art. 27 Abs. 6 der Satzung)
Aktive Mitglieder der Abteilung Leichtathletik haben zusätzlich zu den voranstehenden allgemeinen Mitgliedsbeiträgen die nachstehenden Abteilungssonderbeiträge zu entrichten.
Jugendliche Mitglieder bis 16 Jahre
2,- Euro
Mitglieder ab 16 Jahre
2,- Euro
Rentner oder Frührentner gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
2,- Euro
Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
2,- Euro
Schwerbehinderte (nur bei Ausweis-Vorlage)
2,- Euro
Familienbeitrag (für einen oder beide Elternteile mit mindestens drei minderjährigen Kindern)
7,50 Euro
ABTEILUNGS-BEITRAGSORDNUNG HANDBALL
für alle Mitglieder der Abteilung Handball (Art. 27 Abs. 6 der Satzung)
Aktive Mitglieder der Abteilung Handball haben zusätzlich zu den voranstehenden allgemeinen Mitgliedsbeiträgen die nachstehenden Abteilungssonderbeiträge zu entrichten.
Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre
2,- Euro
Mitglieder ab 18 Jahre
3,- Euro
Rentner oder Frührentner gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
2,- Euro
Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
2,- Euro
Schwerbehinderte (nur bei Ausweis-Vorlage)
2,- Euro
ABTEILUNGS-BEITRAGSORDNUNG HOCKEY
für alle Mitglieder der Abteilung Hockey (Art. 27 Abs. 6 der Satzung)
Aktive und passive Mitglieder der Abteilung Hockey haben zusätzlich zu den voranstehenden allgemeinen Mitgliedsbeiträgen die nachstehenden Abteilungssonderbeiträge zu entrichten.
Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre
3,- Euro
Mitglieder ab 18 Jahre
5,- Euro
Rentner oder Frührentner gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
3,- Euro
Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
3,- Euro
Schwerbehinderte (nur bei Ausweis-Vorlage)
3,- Euro
Familienbeitrag (für einen oder beide Elternteile mit mindestens drei minderjährigen Kindern)
12,50 Euro