JHV 2025
Allgemeine Infos
JHV 2025
Die Jahreshauptversammlung 2025 des 1. FC Kaiserslautern e.V. findet am Mittwoch, 10. Dezember 2025, in der Ebene 1900 des Fritz-Walter-Stadions in Kaiserslautern statt. Beginn der Veranstaltung ist um 18:00 Uhr.
Häufig gestellte Fragen findest DU in
unserem FAQ Bereich AM ENDE DIESER SEITE
Details zur Einladung
Die offizielle Einladung zur Jahreshauptversammlung erfolgt satzungsgemäß gemäß Art. 9 (4) der Satzung über eine Veröffentlichung auf der Vereinswebseite www.fck.de. Alle Mitglieder, die ihre E-Mail-Adresse bei der Geschäftsstelle () hinterlegt haben, erhalten die Einladung zusätzlich per E-Mail an die zuletzt angegebene Adresse. Ein postalischer Versand der Einladung findet nicht statt.
Erneut in hybrider Form
Wie schon in den beiden Vorjahren erfolgreich umgesetzt, wird auch die Jahreshauptversammlung 2025 in hybrider Form angeboten. Dementsprechend können Mitglieder entweder vor Ort im Fritz-Walter-Stadion teilnehmen oder sich online zur Versammlung zuschalten. Weitere Informationen zum Anmeldeprozess werden in der Einladung bekanntgegeben.
Nur für Mitglieder
Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist ausschließlich Vereinsmitgliedern vorbehalten. Wer noch Mitglied werden möchte, kann einen Mitgliedsantrag über die Website mitgliedschafftzukunft.de stellen, um so die Mitgliedschaft beim 1. FC Kaiserslautern e.V. zu erwerben.
FAQ
Da immer wieder Fragen zur Jahreshauptversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. auftreten, wollen wir die am häufigsten gestellten Fragen hier gerne für Sie beantworten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den oder 0631-3188-1900.
Wann und wo findet die jahreshauptversammlung statt?
Die Jahreshauptversammlung 2025 des 1. FC Kaiserslautern e.V. findet am Mittwoch, 10. Dezember 2025, in der Ebene 1900 des Fritz-Walter-Stadions in Kaiserslautern statt. Beginn der Veranstaltung ist um 18:00 Uhr.
Die Veranstaltung findet hybrid statt, was bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, entweder physisch an der Veranstaltung teilzunehmen oder sich online über den bereitgestellten Link zu verbinden.
Wo kann ich parken?
Die Parkplätze im Osten werden geöffnet. Von hier aus kann der Zugang direkt in die Norbert-Thines-Nordtribüne und entsprechend Ebene 1900 erfolgen.
Weitere Informationen zur Anreise sind hier zu finden: https://fck.de/fans/stadionbesuch
Wo befindet sich der einlass bzw. check-in?
Muss ich meinen Mitgliedsausweis mitbringen?
Sie müssen sich durch Ihren gültigen Mitgliedsausweis und Ihren Personalausweis ausweisen.
Nehmen Sie als Vertreter eines korporativen Mitglieds an der JHV teil, benötigen Sie zusätzlich noch eine Vertretungslegitimation.
Sollte ich mich im Vorfeld der Veranstaltung registrieren?
Alle Mitglieder, die an der Versammlung teilnehmen möchten (gilt für Teilnahme in Präsenz sowie für digitale Teilnahme), bitten wir, sich rechtzeitig vor Versammlung unter https://news.fck.de/jhv zu registrieren und die für die Teilnahme benötigten Zugangsdaten anzufordern.
Die entsprechenden individualisierten Zugangsdaten werden anschließend per E-Mail zugeschickt. Bei Problemen senden Sie bitte eine E-Mail an .
Ich habe meinen Mitgliedsausweis noch nicht erhalten oder ihn verloren. Darf ich trotzdem zur Veranstaltung?
Sollte Ihnen der Ausweis aktuell nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte kurzfristig an den Mitgliederservice ().
Ich habe keine Einladung erhalten - Darf ich trotzdem teilnehmen?
Die Teilnahme ist allen Vereinsmitgliedern gestattet.
Die Einladung wurde im Sinne von Art. 9 Abs 4 der Satzung kommuniziert. Sie wurde über die Vereinshomepage veröffentlicht sowie an alle Mitglieder, die der Geschäftsstelle des Vereins ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, per E-Mail gesendet.
Wer keine Einladung erhalten hat, meldet sich bitte beim Mitgliederservice ().
Darf ich mein minderjähriges Kind zur JHV begleiten, obwohl ich kein Mitglied bin?
Minderjährige Mitglieder können von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, auch wenn dieser Erziehungsberechtigte selbst kein Vereinsmitglied ist. Den Begleitpersonen steht jedoch kein Rede- oder Stimmrecht zu und sie müssen sich beim Einlass ausweisen.
Kann ich auch später kommen?
Ja.
Darf ich eigene Getränke und Verpflegung mitbringen?
Nein. Es wird vor Ort entsprechende Verpflegungsmöglichkeiten geben.
Ich habe an dem Tag leider keine Zeit. Darf ich meine Mitgliedsrechte übertragen?
Nein, das Teilnahmerecht darf nur persönlich ausgeübt werden.
Darf ich Fragen stellen auf der JHV?
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Wortmeldungen abzugeben. Die Anmeldung der Wortmeldung geschieht über das eingesetzte Konferenzsystem.
Wie kann ich einen Antrag stellen? Was muss ich beachten?
Mitgliederanträge nach Art. 9 Abs. 5 der Satzung zur Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunkts (TOP 3 und 7) konnen bis einschließlich 26.11.2025 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Soll unter dem Tagesordnungspunkt eine Beschlussfassung erfolgen, ist der Antrag mit der Formulierung eines konkreten Beschlussvorschlages zu verbinden.
Kann ich nach dem 26.11.2025 noch Anträge einstellen?
Dringlichkeitsanträge nach Art. 9 Abs. 6 der Satzung, die nach dem 26.11.2025 eingehen und die nicht auf eine Beschlussfassung abzielen, können unter den in der Satzung genannten Voraussetzungen jederzeit, auch in der Versammlung, gestellt werden.
Kann ich die Anträge vorab einsehen?
Die Mitgliederanträge sind im Wortlaut in anonymisierter Form unter shop.fck.de im Menüpunkt „Mitglieder“ –> „Jahreshauptversammlung 2025“ -> „Anträge“ einzusehen.
Zugang zu diesem Bereich haben nur registrierte Mitglieder.
Was kann ich noch im Mitgliederbereich zur JHV einsehen?
Die Einladung, Tagesordnung sowie das Protokoll der letztjährigen JHV. Ebenfalls werden hier rechtzeitig vor der Veranstaltung durch Mitglieder gestellte Anträge in anonymisierter Form veröffentlicht. Ebenfalls wird kurz vor der Veranstaltung das Begleitheft zur JHV 2025 veröffentlicht.
Wird die Veranstaltung gestreamt?
Nach der Satzungsänderung kann nach Art. 9 Abs. 9 der Satzung die Veranstaltung als hybride Veranstaltung stattfinden.
Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie hier in der Mail mit den Zugangsdaten weitere Informationen und den Link zum “Portal”.
Dürfen Jugendliche und Kinder auch wählen?
Gemäß Art. 6 Abs. 3 der Satzung sind alle bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (ordentliche Mitglieder gemäß Art. 4 Abs. 2 der Satzung), stimmberechtigt. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind zur Teilnahme an der Versammlung zwar zugelassen, aber nicht stimmberechtigt.
Mitglieder, die das 16., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen für die Ausübung des Stimmrechts der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter, sofern sie dem Verein nicht nach dem XYZ mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beigetreten sind oder nach dem XYZ bereits eine Einwilligungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter zur Stimmrechtsausübung vorgelegt haben. Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist in Schriftform gemäß § 126 BGB vorzulegen. Sie ist von beiden Elternteilen zu unterzeichnen, sofern keine von § 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB abweichende Vertretung besteht und nachgewiesen wird. Stimmabgaben ohne schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
werden nicht akzeptiert. Die Einwilligungserklärung ist diesen Mitgliedern der Einladung beigefügt worden.
Für einen möglichst reibungslosen Ablauf am Tag der JHV bitten wir um Zusendung des Originals der Einwilligungserklärung bis zum 03.12.2025 an: 1. FC Kaiserslautern e.V., Einwilligungserklärung MV, Fritz-Walter-Straße 1, 67663 Kaiserslautern. Ansonsten steht am Tag der JHV ein gesonderter Schalter zur Verfügung, an dem die Einwilligung abgegeben werden kann.
Wie werden die Wahlen und Abstimmungen durchgeführt?
Der FCK setzt bei der JHV 2024 ein elektronisches Abstimmungssystem ein. Das elektronische Abstimmungsverfahren hat die gleiche Funktionalität wie eine Abstimmung mit Stimmzettel.
Eine geheime Abstimmung ist sichergestellt.
Wie kann ich abstimmen?
Es kann über das eigene Smartphone oder ein anderes Endgerät abgestimmt werden. Alternativ werden wieder Leihgeräte angeboten. Die Ausgabe der Leihgeräte finden am Infopoint in der Ebene 1900 statt. Bitte geben Sie nach Ende der Veranstaltung, beim Verlassen der Veranstaltungsstätte, die Leihgeräte wieder ab.
Bitte beachten Sie: Das Leihgerät ist auf Sie als Nutzer registriert und wird Ihnen bei Nichtrückgabe in Rechnung gestellt
Was passiert, wenn die virtuelle Teilnahme an der Mitgliederversammlung wegen technischer Probleme dauerhaft und vollständig nicht mehr ermöglicht werden kann (z.B. durch Zusammenbruch der Technik, etc.)?
Um eine technisch reibungsfreie Umsetzung der hybriden Mitgliederversammlung zu gewährleisten, arbeiten wir dafür mit spezialisierten und professionellen Dienstleistern zusammen.
Sollte dieser Fall wider Erwarten eintreten, so gilt die Versammlung vor Ort als beschlussfähig und kann weiter fortgesetzt werden (hierzu ist im Vorfeld eine juristische Prüfung erfolgt).

