FCK-fussballcamps
Jede Menge Spiel und Spaß gibt’s bei den FCK-FUSSBALLCAMPS. Hier findet Ihr alle Infos und Termine.
Allgemeine Infos
FCK-FUSSBALLCAMPS
Spass für kids von 6 bis 13 Jahren
Seit 2025 ist die Absolute F.C. Fußballschule offizieller Kooperationspartner des 1. FC Kaiserslautern e.V. für die Organisation und Durchführung von den FCK-FUSSBALLCAMPS. Durch diese Partnerschaft möchten wir vorhandene Synergien optimal nutzen, um die Qualität und das Erlebnis der Fußballcamps weiter zu steigern.
Termine
Alle Termine der FCK-Fußballcamps:
| 28. – 30. März 2026 | TuS Glan-Münchweiler 66907 Glan-Münchweiler |
| 31. März – 02. April 2026 | TSV Eppstein 67227 Frankenthal/Pfalz |
| 07. – 09. April 2026 | SV Otterberg 67697 Otterberg |
| 10. – 12. April 2026 | TV Hayna 76863 Herxheim/Hayna |
| 29. – 01. Juli 2026 | TuRa Otterstadt 67166 Otterstadt |
| 13. – 15. Juli 2026 | ASV Schwegenheim 67365 Schwegenheim |
| 23. – 25. Juli 2026 | JSG Heltersberg/Geiselberg 67715 Geiselberg |
| 28. – 30. Juli 2026 | FC Gräfenstein Merzalben 66978 Merzalben |
| 31. Juli – 02. August 2026 | FC Fischbach 66996 Fischbach (Dahn) |
| 03. – 05. August 2026 | SV Lug-Schwanheim 76848 Lug-Dimbach |
| 06. – 08. August 2026 | Südhaardter SV 76835 Roschbach |
Kontakt
Bei Fragen rund um die FCK-FUSSBALLCAMPS wende Dich einfach an die Mitarbeiter des Vereins. Du erreichst sie auf folgenden Wegen:
Per Post
1. FC Kaiserslautern e. V.
FCK-FUSSBALLCAMP
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern
Per Telefon
0631/3188-1900
Partner
Unsere Partner der FCK-FUSSBALLCAMPS:
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Wer darf mitmachen?
Was erwartet Dich?
Was kommt in Deine Camp-Tüte?
Die Camp-Tüte enthält ein Trainingsoutfit, einen hochwertigen FCK-Fanartikel, eine Trinkflasche, Geschenke unserer TEUFELSBANDE-Partner und eine Urkunde für die Teilnahme am FCK-FUSSBALLCAMP.
Was kostet das Ganze?
Die Teilnahme inkl. cooler Camp-Tüte kostet nur 185 Euro.
Sicher Dir jetzt einen der begehrten Teilnehmerplätze!
Deine Anmeldebestätigung für das Camp erhältst Du dann ein paar Tage später von uns per Mail.
Die Teilnehmerplätze sind stark begrenzt.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmeberechtigung
Anmeldung
Nichterscheinen und Abmeldung
Erscheint ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Bei einer Abmeldung von der verbindlichen Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn werden im Falle einer Abmeldung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Teilnahmegebühr („Stornogebühr“) erhoben und im Falle einer Abmeldung ab 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % Stornogebühr erhoben. Es sei denn, die Abmeldung erfolgt aus krankheits- oder verletzungsbedingten Gründen, was durch Vorlage eine ärztlichen Attests vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen ist. Im Falle der nachgewiesenen krankheits- oder verletzungsbedingten Nichtteilnahme wird nach Wahl des Teilnehmers eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet bzw. anstelle der Rückerstattung der Teilnahmegebühr ein Gutschein für die Teilnahme zu einem anderen Veranstaltungstermin ausgestellt.
Bei einem Ausscheiden des Teilnehmers während der Veranstaltung, insbesondere bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch, wird die Teilnahmegebühr mit Ausnahme eines Abzugs ersparter Aufwendungen nicht anteilig erstattet.
Erklärungen des Erziehungsberechtigten
Mit der Anmeldung erklären der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter, dass der Teilnehmer körperlich und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z. B. Allergien oder Hitzeempflindlichkeit. Mit der Anmeldung gestattet der Erziehungsberechtigte, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Veranstaltungsverantwortlichen versorgt werden darf; gemeint sind hier z. B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe. Wenn wir für entstehende Kosten in Vorleistung treten, werden die entstandenen Auslagen von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.
Es obliegt dem Erziehungsberechtigten, den Teilnehmer anzuweisen, dass den Anordnungen unserer Verantwortlichen unbedingt Folge zu leisten ist. Bei wiederholter Missachtung der Anordnungen der Veranstaltungsverantwortlichen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
Recht am eigenen Bild
Haftung
Versicherungsschutz für Reisegepäck und gegen Diebstahl besteht nicht. Die Mitnahme von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Ein angemessener Versicherungsschutz ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers währen der gesamten Veranstaltungsdauer. Verletzungen sowie der Weg zum/vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen des Erziehungsberechtigten abgesichert. Für Schäden, die Teilnehmer verursachen, ist die eigene Privathaftpflichtversicherung zuständig.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.




