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Betzi in Rot
Das Logo von NovoLine in einem Farbverlauf von Gelb zu Rot.

Auf dieser Seite findest Du alles, was unsere jüngsten Betze-Fans am Ball weiterbringt: Gezieltes individuelles Training neben dem Vereinstraining in der FCK-FUSSBALLSCHULE präsentiert von axcent medical – oder jede Menge Spiel und Spaß bei den FCK-FUSSBALLCAMPS präsentiert von der IKK Südwest. Hier gibt’s alles Infos.

Allgemeine Infos

FCK-FUSSBALLSCHULE

PRÄSENTIERT VON axcent medical

„Trainieren wie ein Profi“ – das ist das Motto der FCK-FUSSBALLSCHULE präsentiert von axcent medical. Wenn du die Chance haben möchtest, einmal selbst nach den Prinzipien und mit den lizenzierten Trainern unseres Nachwuchsleistungszentrums zu trainieren, dann bist du in der FCK-FUSSBALLSCHULE präsentiert von axcent medical genau richtig.

Du bist zwischen 6 und 13 Jahren alt und hast Lust, ergänzend zu deinem Vereinstraining, deine Technik zu verbessern? Die FCK-FUSSBALLSCHULE präsentiert von axcent medical bietet dir unser Konzept in mehreren Varianten an. Hier kannst du wählen zwischen maximal 6 Teilnehmern im Goldkurs und maximal 12 Teilnehmern im Silberkurs.

Aktuell bieten wir neben einem Kurs ausschließlich für Mädchen auch eine Torwartschule an. Alle Infos findest Du auf fussballschule.fck.de

Hier haben wir alle wichtigen Informationen rund um unsere FCK FUSSBALLSCHULE präsentiert von axcent medical zusammengefasst.

Stützpunkte der FCK-Fussballschule präsentiert von axcent medical

Hol Dir die FCK FCK FUSSBALLSCHULE präsentiert von axcent medical nach Hause! Am Nachwuchsleistungszentrum ist die Fußballschule mittlerweile fester Bestandteil im Trainingsplan vieler Mädchen und Jungen im Alter zwischen 6 und 13 Jahren aus Kaiserslautern und Umgebung. 

Um möglichst vielen Kindern „Training wie ein Profi“ anbieten zu können, errichtet die FCK FUSSBALLSCHULE mit Vereinen aus den Fan-Regionen des 1. FC Kaiserslautern Stützpunkte. Unter Anleitung unserer lizensierten Nachwuchstrainer trainieren die Spieler und Spielerinnen in gewohnter Umgebung ihres Heimatvereins. In Gruppen von bis zu 12 Kindern pro Trainer liegen die Schwerpunkte auf dem Techniktraining nach dem Coerver-Coaching-Prinzip. 

Das Training der Stützpunkte findet für jedes Kind einmal pro Woche parallel zu den achtwöchigen Kursen im NLZ statt. Du möchtest, dass dein Verein der nächste Stützpunkt der FCK FUSSBALLSCHULE wird? Dann melde dich einfach per E-Mail an , nenne uns deinen Verein und Ansprechpartner – und wir setzen uns mit dir in Verbindung. 

Partner

Unsere Partner der FCK-FUSSBALLCAMPS präsentiert von der IKK Südwest

FCK-FUSSBALLCAMPS

Spass für kids von 6 bis 13 Jahren

Seit 2025 ist die Absolute F.C. Fußballschule offizieller Kooperationspartner des 1. FC Kaiserslautern e.V. für die Organisation und Durchführung von den FCK-FUSSBALLCAMPS. Durch diese Partnerschaft möchten wir vorhandene Synergien optimal nutzen, um die Qualität und das Erlebnis der Fußballcamps weiter zu steigern.

TERMINÜBERSICHT

Sommer

7. – 9. Juli 2025 TuS Altleiningen
67317 Altleiningen
11. – 13. Juli 2025 FC Fischbach
66996 Fischbach bei Dahn
14. – 16. Juli 2025  JSG Rheinhessen-Mitte
55288 Udenheim
18. – 20. Juli 2025 Lachen-Speyerdorf
67435 Neustadt
21. – 23. Juli 2025 Südhaardter Sportverein 2023
76835 Roschbach
24. – 26. Juli 2025 JSG Leimen/Merzalben
66978 Leimen
28. – 30. Juli 2025 SOC Sportpark Kaiserslautern
67657 Kaiserslautern
1. – 3. August 2025 TV Stelzenberg
67705 Stelzenberg
4. – 6. August 2025 ASV Lug/Schwanheim
76848 Lug
7. – 9. August 2025 SV Braunweiler
55595 Braunweiler
11. – 13. August 2025 JSG Heltersberg/Geiselberg
67715 Geiselberg
14. – 16. August 2025 TuS Olsbrücken
67737 Olsbrücken

Herbst

13. – 15. Oktober 2025 TSG Wolfstein-Roßbach
67752 Wolfstein / Pfalz
17. – 19. Oktober 2025 ESV Ludwigshafen
67071 Ludwigshafen
20. – 22. Oktober 2025 FSV Jägersburg
66424 Homburg
24. – 26. Oktober 2025 SOC Sportpark Kaiserslautern
67657 Kaiserslautern

Winter

22. – 23. Dezember 2025

SOC Sportpark Kaiserslautern
67657 Kaiserslautern
29. – 30. Dezember 2025 SOC Sportpark Kaiserslautern
67657 Kaiserslautern

KONTAKT

Bei Fragen rund um die FCK-FUSSBALLCAMPS wende Dich einfach an die Mitarbeiter des Vereins. Du erreichst sie auf folgenden Wegen:

Per Post
1. FC Kaiserslautern e. V.
FCK-FUSSBALLCAMP
Fritz-Walter-Strasse 1
67663 Kaiserslautern

Per Telefon
0631/3188-1900

Per E-Mail

Partner

Unser Partner der FCK-FUSSBALLCAMPS:

WEITERE INFORMATIONEN

Wer darf mitmachen?

Alle Jungen und Mädchen im Alter von 6 bis einschließlich 13 Jahren, die Spaß und Freude am Fußball haben.

Was erwartet Dich?

Dich erwarten drei Tage Fußball und FCK pur. Unterschiedliche Trainingseinheiten unter professioneller Anleitung stehen auf dem Programm, in denen die Trainer die Fußballgrundtechniken (Schießen, Dribbeln, Passen, Ball an- & mitnehmen) vermitteln. Dich erwartet ein professionelles und zielgerichtetes Trainingsprogramm, welches die Möglichkeit bietet, Dein fußballerisches Können zu verbessern. Zudem schaut auch FCK-Maskottchen Betzi bei den Camps vorbei und schreibt eifrig Autogramme für die Kids. Für eine sportlergerechte Verpflegung mit Getränken, Mittagessen und Snacks ist natürlich gesorgt.

Was kommt in Deine Camp-Tüte?

Die Camp-Tüte enthält ein Trainingsoutfit, einen hochwertigen FCK-Fanartikel, eine Trinkflasche, Geschenke unserer TEUFELSBANDE-Partner und eine Urkunde für die Teilnahme am FCK-FUSSBALLCAMP präsentiert von der IKK Südwest.

Was kostet das Ganze?

Die Teilnahme inkl. cooler Camp-Tüte kostet nur 185 Euro.

Sicher Dir jetzt einen der begehrten Teilnehmerplätze!

Deine Anmeldebestätigung für das Camp erhältst Du dann ein paar Tage später von uns per Mail.

Die Teilnehmerplätze sind stark begrenzt.

Informationen für Fans mit Handicap

Informationen für Rollstuhlfahrer

Die Plätze für Rollstuhlfahrer unserer Gastfans befinden sich ausschließlich vor der Südtribüne. Hier besteht freie Platzwahl. Zugang erfolgt über das Zufahrtstor neben dem Horst-Eckel-Tor (Eingang Westtribüne). Karten für Rollstuhlfahrer (8,00 €, Begleitperson und Parkschein [auf Abruf] inklusive) sind ausschließlich im Vorverkauf über Euren Verein erhältlich.

Zum Parken am Stadion (P-Süd 1) wird grundsätzlich ein vom FCK ausgestellter Parkschein benötigt. Der Behindertenparkausweis hat ohne den vom FCK ausgestellten Parkschein keine Gültigkeit.

 

Informationen für sehbehinderte Fans

Auch sehbehinderte und blinde Fußballfans haben die Möglichkeit die Spiele ihrer Mannschaft live im Fritz-Walter-Stadion zu erleben. Über ein Funkkopfhörersystem wird das gesamte Spiel von zwei Moderatoren kommentiert. Auf der Südtribüne stehen bis zu 20 Plätze zur Verfügung. Aufgrund der begrenzten Kapazität werden auswärtige Fans gebeten, sich im Vorfeld der Begegnung nach freien Plätzen zu erkundigen. Die Tickets kosten 8,00 € inkl. Begleitperson.

 

Ansprechpartner für Fans mit Handicap

Fragen zu Parkscheinen und Tickets können gerne per Mail () oder telefonisch (0631 31 88 0) an den 1. FC Kaiserlautern gestellt werden.

Für allgemeine Fragen im Vorfeld und am Spieltag steht der FCK-Behinderten-Fanbeauftragte Erich Huber als Ansprechpartner telefonisch 0152 22 30 73 00 oder per Mail  zur Verfügung.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmeberechtigung

Am FCK-Fußballcamp („Veranstaltung“) können alle Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 13 Jahren teilnehmen. Überschreitet die Bewerberanzahl die Anzahl der vorhandenen Teilnahmeplätze, werden die Anmeldungen auf einer Warteliste gespeichert. Die Warteliste wird durch frei werdende Teilnahmeplätze chronologisch nach Eingang der Anmeldungen berücksichtigt. Die Veranstaltung findet erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 50 Teilnehmern statt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und der damit verbundenen Veranstaltungsabsage besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der ggf. bereits gezahlten Teilnahmegebühr.

Anmeldung

Eine Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung ist nur wirksam, soweit sie durch einen Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin („Teilnehmer“) bevollmächtigten Vertreters („Erziehungsberechtigter“) erfolgt. Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail sowie eine Aufforderung zur Zahlung der fälligen Teilnahmegebühr. Die Zahlung ist innerhalb der Zahlungsfrist nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail zu leisten. Mit unserer Anmeldebestätigung ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Unser Rücktrittsrecht wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bleibt unberührt. Sollte die Zahlung der Teilnahmegebühr aus vom Erziehungsberechtigten zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

Nichterscheinen und Abmeldung

Erscheint ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Bei einer Abmeldung von der verbindlichen Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn werden im Falle einer Abmeldung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Teilnahmegebühr („Stornogebühr“) erhoben und im Falle einer Abmeldung ab 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % Stornogebühr erhoben. Es sei denn, die Abmeldung erfolgt aus krankheits- oder verletzungsbedingten Gründen, was durch Vorlage eine ärztlichen Attests vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen ist. Im Falle der nachgewiesenen krankheits- oder verletzungsbedingten Nichtteilnahme wird nach Wahl des Teilnehmers eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet bzw. anstelle der Rückerstattung der Teilnahmegebühr ein Gutschein für die Teilnahme zu einem anderen Veranstaltungstermin ausgestellt.

Bei einem Ausscheiden des Teilnehmers während der Veranstaltung, insbesondere bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch, wird die Teilnahmegebühr mit Ausnahme eines Abzugs ersparter Aufwendungen nicht anteilig erstattet.

Erklärungen des Erziehungsberechtigten

Mit der Anmeldung erklären der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter, dass der Teilnehmer körperlich und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z. B. Allergien oder Hitzeempflindlichkeit. Mit der Anmeldung gestattet der Erziehungsberechtigte, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Veranstaltungsverantwortlichen versorgt werden darf; gemeint sind hier z. B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe. Wenn wir für entstehende Kosten in Vorleistung treten, werden die entstandenen Auslagen von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.

Es obliegt dem Erziehungsberechtigten, den Teilnehmer anzuweisen, dass den Anordnungen unserer Verantwortlichen unbedingt Folge zu leisten ist. Bei wiederholter Missachtung der Anordnungen der Veranstaltungsverantwortlichen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

Recht am eigenen Bild

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter ein, dass während der Veranstaltung Bild- und Filmaufnahmen getätigt werden können und diese in Medien veröffentlicht werden können.

Haftung

Für witterungsbedingte oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt bedingte Ausfälle der angebotenen Leistungen wird keine Haftung übernommen. Wir haften außerdem nur für solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Im Übrigen wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände.

Versicherungsschutz für Reisegepäck und gegen Diebstahl besteht nicht. Die Mitnahme von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Ein angemessener Versicherungsschutz ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers währen der gesamten Veranstaltungsdauer. Verletzungen sowie der Weg zum/vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen des Erziehungsberechtigten abgesichert. Für Schäden, die Teilnehmer verursachen, ist die eigene Privathaftpflichtversicherung zuständig.

Schlussbestimmungen

Wir behalten uns das Recht vor, nach Vertragsabschluss Änderungen im Programm vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. Wir werden über solche Änderungen unverzüglich informieren.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.