Der 21-Jährige war am Samstag, 10. November 2012, im Auswärtsspiel in Paderborn in der 69. Spielminute von Schiedsrichter Guido Winkmann des Feldes verwiesen worden, nachdem er im Kopfballduell seinen Gegenspieler mit der Hand im Gesicht getroffen hatte. Im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wurde Linsmayer nun wegen rohen Spiels mit der Mindestsperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist die Nummer 19 des FCK auch bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins nicht spielberechtigt.

Der 1. FC Kaiserslautern hat das Urteil akzeptiert und wird keinen Einspruch gegen das Strafmaß einlegen.

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