Gemäß der Beschlussfassung hat der Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern die Wahl der Vereinsmitglieder, die im Satzungsausschuss mitarbeiten sollen, in die Wege geleitet. Mitglieder konnten sich als Kandidaten zur Wahl stellen und werden im aktuellen Mitgliedermagazin vorgestellt.
Die Vereinsführung hat alle berechtigten Mitglieder aufgerufen, sich an dieser Abstimmung zu beteiligen, um eine repräsentative und handlungsfähige Satzungskommission zu bilden. Diese Kommission sollte eine gesunde Mischung der Mitglieder widerspiegeln und die vielfältigen beruflichen Erfahrungen sowie Hintergründe repräsentieren. Alle Kandidaten erhielten im Vorfeld die Möglichkeit, sich mit aussagekräftigen Vorstellungen zur Person sowie beruflichem Hintergrund vorzustellen. Allen Kandidaten wurde der gleiche Raum und Rahmen eingeräumt.
Mit einigem Erstaunen wurde zur Kenntnis genommen, dass ein nach eigenen Aussagen unabhängiges Onlinemedium eine parteiische Wahlempfehlung für bestimmte Kandidaten ausspricht, welche alle der gleichen Interessengruppe angehören. Hiervon distanziert sich die Vereinsführung. Sie möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie eine repräsentative Auswahl an Vereinsmitgliedern für sachdienlicher hält. Für die Besetzung des Gremiums ist eine entsprechende Erfahrung und Sachkunde der Ausschussmitglieder sinnvoll. Eine frische Sicht von außen ist ebenso wichtig, wie die Besetzung mit Personen, die den Verein kennen und sich dem FCK verbunden sehen. Vorteilhaft ist es, wenn die Geschichte der FCK-Satzung bekannt ist und grundsätzliche juristische Erfahrung, auch in Hinblick auf Vereins- und Satzungsrecht, vorliegt.
Es wird zudem daraufhin hingewiesen, dass der Vereinsführung verschiedene Satzungsentwürfe und Skizzen vorliegen, die von interessierten und sachkundigen Mitgliedern eingebracht wurden und als Grundlage der Arbeit einer Satzungskommission dienen können.
Wir danken allen Mitgliedern für die Teilnahme an der Wahl zum FCK-Satzungsausschuss!