Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. am 9. Juli 2023 stimmten die Mitglieder für den von den Gremien vorgelegten Entwurf der Vereinssatzung. Darüber hinaus wurden zwei der fünf eingegangenen Anträge angenommen.

Bei sommerlichen Temperaturen folgten in der Spitze 190 Mitglieder der Einladung der Gremien und besuchten die am Sonntagvormittag um 11.00 Uhr beginnende AOMV auf der Norbert-Thines-Nordtribüne des Fritz-Walter-Stadions. Nach der Begrüßung (TOP 1) und einleitenden Worten durch Versammlungsleiter Rainer Keßler (Aufsichtsratsvorsitzender) gingen der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Erfurt und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Tobias Frey näher auf relevante Kernpunkte der Neufassung der Satzung ein (TOP 2). Diese umfasst unter anderem die Umbenennung des Aufsichtsrates in den Verwaltungsrat, eine zukünftige direkte Wahl des Vorstands durch die Mitglieder sowohl die Möglichkeit der Durchführung der Mitgliederversammlungen in digitaler und hybrider Form.

In der Folge erhielt Vereinsmitglied Christian Hach die Möglichkeit, die fünf von ihm eingereichten Anträge kurz auszuführen, ehe die Mitglieder über die Ergänzung der Tagesordnung abstimmten (TOP3). Zwei der fünf Anträge wurden dabei von den Mitgliedern angenommen und später zur Wahl gestellt.

Nach der Aussprache zu TOP 2 und TOP 3 eröffnete Rainer Keßler die Beschlussfassung der von den Vereinsgremien Neufassung der Satzung gemäß dem der Einladung beigefügten Entwurf (TOP 5). 164 gültige Stimmzettel wurden eingereicht, 158 davon votierten mit einem „Ja“.

Der Aufsichtsratsvorsitzende bat dann um die Stimmabgabe zu den Anträgen von Christian Hach (TOP 6). Der Antrag auf Änderung von Artikel 21 Abs. 7, der die Pflicht, zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aller Ehrenamtsmitglieder vorsieht, erhielt mit 153 Ja-Stimmen bei 166 gültigen Stimmzetteln eine klare Mehrheit. Ebenfalls eine klare Mehrheit (149 Ja-Stimmen bei 166 gültigen Stimmzetteln) erhielt die Änderung des Artikel 26 Abs. 3, der regelt, dass die Mitgliederversammlung über den Vereinsausschluss und die Amtsenthebung eines Organmitglieds entscheidet.

Nachdem weder ein Dringlichkeitsantrag (TOP 8) noch ein Themenschwerpunkt zum TOP 9 „Verschiedenes“ () auf den Plan gerufen wurde, sagte Wolfgang Erfurt: „Der Vorstand bedankt sich ausdrücklich für das überzeugende Votum. Es macht uns alle, die an der Satzung mitgewirkt haben, stolz, dass sich die Mühen gelohnt haben.“ Rainer Keßler fügte hinzu: „Diese Thema war sicherlich nicht leicht, aber besonders an diesen Themen zeigt sich, mit wieviel Leidenschaft wir alle unseren FCK unterstützen und voranbringen.“ Rainer Keßler schloss die Versammlung um 12:45 Uhr.

Somit ist die neue Vereinssatzung verabschiedet. Gültigkeit erhält sie nach dem Eintrag im Vereinsregister. Der 1. FC Kaiserslautern e.V. wird informieren, sobald der Eintrag vollzogen worden ist. Bis dahin hat die seit 2018 bestehende Satzung weiterhin Gültigkeit.

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