Im Wohngebiet rund um das Fritz-Walter-Stadion greift an Heimspieltagen des 1. FC Kaiserslautern ab sofort eine neue Regelung. Das Parken auf den Straßen in der Nähe des Stadions ist ausschließlich Bewohnern mit einer entsprechenden Parkgenehmigung vorbehalten. Die Zufahrt ist nicht eingeschränkt.

Mit Beginn der Saison 2024/25 dürfen auf dem Betzenberg an Spieltagen nur noch Bewohner mit einer Ausnahmegenehmigung parken. Bewohner des betreffenden Gebietes wenden sich bezüglich einer solchen Ausnahmegenehmigung bitte an die Straßenverkehrsbehörde. Diese ist telefonisch unter der 0631/ 365-4683 sowie per E-Mail unter betzeparken@kaiserslautern.de zu erreichen.

Die neue Regelung gilt in der Regel jeweils ab rund vier Stunden vor Spielbeginn bis zwei Stunden nach Spielende und wird durch entsprechende Beschilderung im betreffenden Bereich gekennzeichnet. Das ausschließlich den Anwohnern vorbehaltene Gebiet beginnt mit Beschilderungen an den Standorten Zum Betzenberg/Bremer Straße, Kantstraße (nach Kohlenhofstraße) und Kantstraße (vor Einmündung St. Quentin-Ring/Leibnizstraße) und umfasst alle in diesem Bereich befindlichen Straßen. Fahrzeughalter, die während dieses Zeitraums ohne Genehmigung im Wohngebiet parken, werden kostenpflichtig verwarnt. Die Zufahrt / Durchfahrt zum Wohngebiet Betzenberg wird nicht eingeschränkt.

Inhaber eines Parkscheins des 1. FC Kaiserslautern für die Parkplätze West1, West2, Süd1, Süd2 oder Ost sind von der neuen Regelung nicht betroffen und können die Parkplätze wie gewohnt anfahren.

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