Für das Beibringen der sportärztlichen Atteste ist ausschließlich der aufnehmende Verein zuständig. Von Seiten des FCK und des Spielers wurden sämtliche notwendigen Unterlagen schon vor geraumer Zeit vorgelegt. Zudem verweist der 1. FC Kaiserslautern darauf, dass der Spieler Kwame Nsor in der gesamten zurückliegenden Saison spielberechtigt war.
Auch im Interesse des Spielers behält sich der Verein eine anwaltliche und rechtliche Prüfung des Sachverhalts vor. 

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