Aus diesem Grund ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat vom Satzungsausschuss der Beschluss gefasst worden, die Satzungsänderungen von externen Experten für Vereinsrecht überprüfen zu lassen und etwaige handwerkliche Mängel so überarbeiten zu lassen, dass die Satzungsänderungen inhaltlich wie formal ausgereift sind. Geplant ist, das Ergebnis auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vorzustellen und zu behandeln.

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