In rund zwei Wochen stimmen die FCK-Mitglieder bei der Außerordentliche Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern über die geplante Ausgliederung ab. Am 3. Juni 2018 entscheiden alle anwesenden Mitglieder über die Ausgliederung der Lizenzabteilung der Roten Teufel und somit über die Zukunft unseres Vereins. Hier haben wir für Euch einige organisatorische Informationen rund um die Mitgliederversammlung.

Anfahrt & Parken

Die Außerordentliche Mitgliederversammlung 2018 findet am 3. Juni im Fritz-Walter-Stadion, Nordtribüne, statt.

Adresse:
Fritz-Walter-Str. 1
67663 Kaiserslautern

Bitte beachten Sie die Ausschilderung auf dem Gelände. Der Eintritt wird ab 9:30 Uhr möglich sein. Aus Kapazitätsgründen können andere Bereiche des Fritz-Walter-Stadions, insbesondere andere Tribünenbereiche, hinzugezogen werden. Sollte dies notwendig werden, werden diese Räumlichkeiten vor Ort entsprechend ausgeschildert sein.
Die Zufahrt zum Fritz-Walter-Stadion erfolgt am Tag der Versammlung über die Zufahrtswege Hegelstraße und Fritz-Walter-Straße, die Kantstraße ist aufgrund einer Baustelle gesperrt.

Wo kann ich parken?
Mitglieder, die mit dem Auto anreisen, können am Stadion die Parkplätze Ost, Süd1, Süd2 und West2 nutzen. Bitte beachten Sie vor Ort die Anweisungen des Ordnungsdienstes. Die Nutzung der Parkplätze ist kostenlos. Von den Parkflächen in der Bremerstraße sowie Parkplatz Süd2 wird für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein Shuttleservice eingerichtet.

Einlass

Wie gelange ich zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung?
Der Zugang zur Mitgliederversammlung erfolgt über das Ottmar-Walter-Tor oder das Horst-Eckel-Tor.
Werden am Eingang Kontrollen durchgeführt?
Die Stadionordnung des FCK greift auch bei anderen Veranstaltungen des Vereins. Darin sind alle verbotenen Gegenstände für die Mitnahme ins Fritz-Walter-Stadion enthalten. Die Stadionordnung findet ihr hier.
Welche Dokumente sollte ich beim Einlass bereithalten?
Um zu gewährleisten, dass an der Außerordentlichen Mitgliederversammlung nur Vereinsmitglieder teilnehmen, muss beim Einlass der Mitgliedsausweis sowie ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Nur nach Vorlage dieser Dokumente kann der Zugang zur Versammlung gewährt werden.
Darf ich zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung Personen mitbringen, die kein Vereinsmitglied sind?
Nein. Zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung sind ausschließlich Vereinsmitglieder des 1. FC Kaiserslautern zugelassen. Das Recht zur Teilnahme kann auch nicht übertragen werden.

Begleitheft/Anträge

Wird es an der Außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Begleitheft geben? Sind die eingegangenen Anträge einsehbar?
In der Woche vor der Außerordentlichen Mitgliederversammlung wird die vierte Ausgabe des Mitgliedermagazins der Saison 2017/18 erscheinen, die gleichzeitig als Begleitheft dient und die wichtigsten Informationen enthält. Am Tag der Mitgliederversammlung wird nochmals eine ausreichende Anzahl von Exemplaren des Magazins ausliegen, das zuvor für die Mitglieder auch schon online unter www.fck-shop.de einsehbar ist. Auch die eingegangenen Anträge werden bei der Außerordentlichen Mitgliederversammlung ausgedruckt ausliegen.

Dauer der Mitgliederversammlung

Mit welcher Dauer der Veranstaltung wird gerechnet?
Da die Dauer der Veranstaltung von sehr vielen Punkten beeinflusst werden kann, ist die Dauer im Vorfeld schwer abzuschätzen. Daher können wir hierzu keine Schätzung abgeben.
Wird es, aufgrund der zu erwartenden Dauer der Außerordentlichen Mitgliederversammlung, wie bei Jahreshauptversammlungen, eine Pause geben?
Ob und wann es eine Pause geben wird, wird am Veranstaltungstag abhängig vom Verlauf der Versammlung entschieden.

Abstimmung

Welche Mitglieder sind stimmberechtigt?
Gemäß der Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern sind alle ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt. Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres, Ehrenmitglieder und korporative Mitglieder. Jugendliche Mitglieder unter 16 Jahren erhalten zwar Zugang zur Jahreshauptversammlung, dürfen aber nicht an den Abstimmungen teilnehmen.
Kann ich mein Stimmrecht an jemanden übertragen?
Nein. Eine Weitergabe des Stimmrechts ist laut Satzung nicht gestattet. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Kann ich auch per Briefwahl abstimmen?
Nein. Die Satzung des 1. FC Kaiserslautern erlaubt keine Briefwahl.
Wird, wie in den Jahreshauptversammlungen der Vorjahre, elektronisch abgestimmt?
Anders als bei den Wahlen bei den vergangenen Jahreshauptversammlungen wird es bei der Außerordentlichen Mitgliederversammlung ein eher klassisches Wahlsystem mit Abstimmungskarten und Wahlstationen geben. Genauere Informationen zum Wahlvorgang erhalten alle Mitglieder am Veranstaltungstag.

Verköstigung

Welche Getränke und Speisen werden angeboten?
Bei der Außerordentlichen Mitgliederversammlung werden die Kioske der Karlsberg Fanhalle Nord geöffnet sein und ihr Speisen-Sortiment analog zu den Heimspielen des 1. FC Kaiserslautern anbieten. Jedoch werden bei der Versammlung ausschließlich alkoholfreie Getränke verkauft.
Wie kann ich bei der Außerordentlichen Mitgliederversammlung bezahlen?
Die Bezahlung von Speisen und Getränken ist mit Barzahlung oder der Betze-Card möglich.

Fanartikelverkauf & FCK-Museum

Wird es einen Fanartikelverkauf geben?
Ja. Es wird mit Öffnung der Karlsberg Fanhalle Nord auch der Verkaufsstand in der Halle Nord bis zum Beginn der Mitgliederversammlung öffnen. Dabei werden unter anderem die exklusive Mitgliederkollektion mit einem starken Rabatt sowie die Meisterkollektion zum 20. Jubiläum des Titelgewinns 1998 angeboten.
Ist das FCK-Museum am Tag der Außerordentlichen Mitgliederversammlung geöffnet?
Nein. Das FCK-Museum bleibt am Veranstaltungstag geschlossen.

Information zur Ausgliederung

Wo kann ich mich inhaltlich über die geplante Ausgliederung informieren?
Alle Informationen zur geplanten Ausgliederung gibt es auf der Webseite zukunft.fck.de
Ein Info-Video zum Thema gibt es auch hier:

 




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