Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mohamadou Idrissou vom Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.

Der Spieler hatte sich im Anschluss an das Zweitliga-Spiel beim FC Energie Cottbus am 29. April 2013 in einem TV-Interview unsportlich geäußert.

Mo Idrissou hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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