Zu Last gelegt wird dem FCK ein fortgesetztes unsportliches Verhaltens, welches sich durch das Abbrennen von sieben bengalischen Feuern beim Auswärtsspiel in Frankfurt sowie das Werfen von Gegenständen in den Stadioninnenraum beim Heimspiel gegen Nürnberg und die daraus resultierende Spielunterbrechung begründet.
Dem Verein wurde damit durch das Verhalten Einzelner erneut vorsätzlich geschadet. Der FCK wird die gegen den Klub verhängten Strafen direkt bei den ermittelten Tätern einklagen. Dieses Vorgehen wird in Zukunft konsequent und ausnahmslos durchgeführt.
Der 1. FC Kaiserslautern sieht sich zudem gezwungen, die seitliche Ausdehnung und Erhöhung der Fangnetze in der West- und Osttribüne zu prüfen, um in Zukunft derartige Vorkommnisse zu vermeiden.
"Die Täter müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie ihrer Mannschaft, ihrem Verein und der Fangemeinschaft einen nachhaltigen Schaden zufügen. Wir appellieren dringend an alle Anhänger der Roten Teufel, mitzuhelfen, damit weiterhin die positiven Seiten, die großartige Stimmung und bedingungslose Unterstützung unser herausragenden Fans im Vordergrund stehen", kommentiert der Vorstandsvorsitzende Stefan Kuntz die Bestrafung durch den DFB.