Da immer wieder Fragen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung auftreten, wollen wir die am häufigsten gestellten Fragen hier gerne für Sie beantworten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Mitgliederservice (mitgliederservice@fck.de).

Organisatorisches

  • Wann und wo findet die außerordentliche Mitgliederversammlung (aoMV) statt?

Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet am Sonntag, 9. Juli 2023, im Fritz-Walter-Stadion statt. Beginn ist um 11 Uhr, Einlass ab 9.30 Uhr. Die Mitglieder sitzen in den Blöcken 13.1 und 12.1 auf der Norbert-Thines-Nordtribüne.

  • Wo kann ich parken?

Der Parkplatz West 2 hinter der Westkurve wird geöffnet. Bei größerem Andrang wird zusätzlich der Parkplatz Süd 1 geöffnet. Weitere Informationen zur Anfahrt sind hier zu finden: Anfahrt.

  • Wo befindet sich der Einlass bzw. Check-in?

Der Einlass wird über das Horst-Eckel-Tor geregelt. Hier findet der Check-in statt. Anschließend werden Sie über das Marathon-Tor zum Stadioninnenraum geleitet. Der komplette Zugang zur Veranstaltung ist barrierefrei gestaltet.

  • Muss ich meinen Mitgliedsausweis mitbringen?

Sie müssen sich durch ihren gültigen Mitgliedsausweis und ihren Personalausweis ausweisen.

Nehmen Sie als Vertreter eines korporativen Mitglieds an der aoMV teil, benötigen Sie zusätzlich noch eine Vertretungslegitimation.

  • Ich habe meinen Mitgliedsausweis noch nicht erhalten oder ihn verloren. Darf ich trotzdem zur Veranstaltung?

Sollte ihnen der Ausweis aktuell nicht vorliegen, wenden sie sich bitte bis spätestens zum 07.07.2023 an den Mitgliederservice (mitgliederservice@fck.de).

  • Ich habe keine Einladung bekommen, darf ich trotzdem teilnehmen?

Die Teilnahme ist allen Mitgliedern im Sinne von Art. 4 der Satzung gestattet.

Die Einladung wurde per E-Mail oder postalisch an alle Mitglieder versendet. Der Versand erfolgt jeweils an die dem Verein zuletzt bekannte Anschrift bzw. Emailadresse. Wer keine Einladung erhalten hat, meldet sich bitte beim Mitgliederservice (mitgliederservice@fck.de).

  • Darf ich mein minderjähriges Kind zu der aoMV begleiten, obwohl ich kein Mitglied bin?

Minderjährige Mitglieder können von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, auch wenn dieser Erziehungsberechtigte selbst kein Vereinsmitglied ist. Den Begleitpersonen steht jedoch kein Rede- oder Stimmrecht zu und sie müssen sich beim Einlass ausweisen.

  • Kann ich auch später kommen?

Ja.

  • Darf ich eigene Getränke und Verpflegung mitbringen?

Leider nein. In der Fanhalle Nord wird jedoch ein Kiosk geöffnet, über das sich alle Teilnehmer verpflegen können.

  • Ich habe an dem Tag leider keine Zeit, darf ich jemand anderen hinschicken?

Nein, das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.

  • Kann ich Fragen stellen auf der aoMV?

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Fragen zu stellen oder Meinungen bzw. Anmerkungen zu äußern. Die Redebeiträge müssen vorab über die Wortmeldekarten, die am Infopoint vor der Norbert-Thines-Nordtribüne ausgegeben werden, angemeldet werden, damit diese vorab geordnet und dem entsprechenden Redner gegeben werden können.

  • Wie kann ich einen Antrag stellen? Was muss ich beachten?

Mitgliederanträge nach Art. 9 Abs. 5 der Satzung zur Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunkts (TOP 3 und 7) können bis einschließlich 26.06.2023 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Soll unter dem Tagesordnungspunkt eine Beschlussfassung erfolgen, ist der Antrag mit der Formulierung eines konkreten Beschlussvorschlages zu verbinden.

  • Kann ich nach dem 26.06.2023 noch Anträge einreichen?

Dringlichkeitsanträge nach Art. 9 Abs. 6 der Satzung (TOP 8), die nach dem 26.06.2023 eingehen und die nicht auf eine Beschlussfassung abzielen, können unter den in der Satzung genannten Voraussetzungen jederzeit, auch in der Versammlung, gestellt werden.

  • Kann ich die Anträge vorab einsehen?

Die Mitgliederanträge sind im Wortlaut in anonymisierter Form unter www.fck-shop.de im Menüpunkt „Mitglieder“ –> „außerordentliche Mitgliederversammlung 2023“ -> „Anträge“ einzusehen.

Zugang zu diesem Bereich haben nur registrierte Mitglieder. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, registrieren Sie sich bitte auf www.fck-shop.de.

  • Was kann ich noch im Mitgliederbereich zur aoMV einsehen?

Die Einladung und Tagesordnung, die Satzungsneufassung bzw. -änderung sowie das Begleitheft.

  • Wird die Veranstaltung gestreamt?

Nein, diese Möglichkeit schließt die aktuell gültige Satzung aus.

  • Dürfen Jugendliche und Kinder auch wählen?

Gemäß Art. 6 Abs. 3 der Satzung sind alle bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (ordentliche Mitglieder gemäß Art. 4 Abs. 2 der Satzung), stimmberechtigt.

Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind zur Teilnahme an der Versammlung zwar zugelassen, aber nicht stimmberechtigt.

Mitglieder, die das 16., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen für die Ausübung des Stimmrechts der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter, sofern sie dem Verein nicht nach dem 03.07.2014 mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beigetreten sind oder nach dem 03.07.2014 bereits eine Einwilligungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter zur Stimmrechtsausübung vorgelegt haben. Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist in Schriftform gemäß § 126 BGB vorzulegen. Sie ist von beiden Elternteilen zu unterzeichnen, sofern keine von § 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB abweichende Vertretung besteht und nachgewiesen wird. Stimmabgaben ohne schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter werden nicht akzeptiert. Die Einwilligungserklärung ist diesen Mitgliedern der Einladung beigefügt worden. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf am Tag der aoMV bitten wir um Zusendung des Originals der Einwilligungserklärung bis zum 02.07.2023 an: 1. FC Kaiserslautern e.V., Einwilligungserklärung MV, Fritz-Walter-Straße 1, 67663 Kaiserslautern. Ansonsten steht am Tag der aoMV ein gesonderter Schalter zur Verfügung, an dem die Einwilligung abgegeben werden kann.

  • Wie werden die Wahlen und Abstimmungen durchgeführt?

Der FCK setzt bei der aoMV 2023 wiederum das elektronische Abstimmungssystem ein, das schon bei der Jahreshauptversammlung 2022 zum Einsatz kam und erneut eine schnelle, geheime und sichere Abstimmung ermöglicht. Das elektronische Abstimmungsverfahren hat die gleiche Funktionalität wie eine Abstimmung mit Stimmzettel. Eine geheime Abstimmung ist sichergestellt.

  • Wie kann ich abstimmen?

Es kann über das eigene Smartphone abgestimmt werden. Alternativ werden wieder Leihtablets angeboten. Die Ausgabe der Leihtablets findet vor der Norbert-Thines-Nordtribüne statt. Bitte geben Sie nach Ende der Veranstaltung, beim Verlassen der Veranstaltungsstätte, die Leihgeräte wieder ab.

Bitte beachten Sie: Das Leihgerät ist auf Sie als Nutzer registriert und wird Ihnen bei Nichtrückgabe in Rechnung gestellt.

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