Dr. Martin Sester, früherer Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern, war Mitglied im Arbeitskreis Ausgliederung und begleitete so die Planungen des möglichen Rechtsformwechsels intensiv mit. Kurz vor der Außerordentlichen Mitgliederversammlung spricht der Wirtschaftsanwalt im Interview über den Prozess im Arbeitskreis und die geplante Rechtsform im „Lautrer Modell“.

 

Hallo Herr Dr. Sester, Sie waren Teil des Arbeitskreises Ausgliederung. Wie hat sich die Arbeit im Arbeitskreis in den vergangenen Wochen und Monaten gestaltet?

Insgesamt würde ich die Arbeit als „streitlustig, aber dennoch sachorientiert“ bezeichnen. Wir haben ja einen Arbeitskreis gebildet, kein Entscheidungsgremium. Daher stand es nicht im Vordergrund, einen Konsens zu finden, mit dem wir auch nach außen präsent sind, sondern in einer Art ‚Brainstorming‘ die Vorlagen des Vereins, die vom Aufsichtsrat und Vorstand erstellt wurden, intensiv zu prüfen und die bestmögliche Struktur für den Verein herauszuarbeiten. Diese Vorlagen haben es uns ermöglicht, ohne grundsätzliche Strukturfragen direkt in das Thema einzusteigen. Darüber war ich persönlich auch sehr froh, da allein die Diskussion um die richtige Rechtsform ins Unendliche hätte ausarten können. Die Vereinsführung hat von Beginn an die Rechtsform einer KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien, Anm. d. Red.) mit einer vom Verein beherrschten Management GmbH verfolgt und das ist meines Erachtens auch die sinnvollste Form, vor allem zur Wahrung der Interessen der Vereinsmitglieder. Daher konnten wir uns im Arbeitskreis schon sehr konkret mit Einzelfragen beschäftigen und insgesamt sehr effizient arbeiten.

Warum ist Ihrer Meinung nach die Rechtsform der KGaA das richtige Modell für den FCK?

Die Gründe dafür sind recht einfach. Wir müssen uns die Frage stellen: Was wären die Alternativen? Eine wäre die Rechtsform der GmbH, die im Fußball häufig dann gewählt wird, wenn es einzelne starke Gesellschafter gibt, wie beispielsweise Dietmar Hopp in Hoffenheim oder Bayer in Leverkusen. Die Gesellschafter der GmbH haben eine ungleich stärkere Position im Vergleich mit Aktionären einer Aktiengesellschaft, vor allem verglichen mit den Aktionären einer KGaA. Wenn man sich dem hingeben möchte, dass es nur einen ‚Gönner‘ gibt, dann kann man auch die Rechtsform einer GmbH wählen. Für mich und die weiteren Mitglieder des Arbeitskreises war aber auch eine künftige Mitbestimmung der Mitglieder eine grundlegende Voraussetzung. Als ich 2008 für den Aufsichtsrat kandidiert habe, stand eines meiner Interviews im Vorfeld unter der Überschrift ‚Der Verein muss stets Herr im Hause bleiben‘ – und genau darum geht es, wenn wir überlegen, in welcher Form ausgegliedert werden soll. Die letzte Entscheidungsbefugnis muss immer beim Verein liegen und das ist in einer GmbH mit einem starken Gesellschafter nicht so einfach durchführbar.

Gäbe es weitere Alternativen zur KGaA?

Eine weitere Alternative wäre die klassische AG (Aktiengesellschaft, Anm. d. Red.). Das Problem bei dieser Rechtsform ist meiner Meinung nach die, wenn auch nur gering, stärkere Stellung des Aktionärs, als es bei der KGaA der Fall ist. In einer AG wird der Aufsichtsrat durch die Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung bestimmt. Heißt, einfach gesagt: Wer die meisten Aktien hat, stellt den Aufsichtsrat, der wiederrum den Vorstand bestimmt. Zudem sind unsere Möglichkeiten in einer AG begrenzt. Mit der 50+1-Regelung der DFL können wir maximal 49% der Aktien an Dritte veräußern. Sollten wir die 49% erreicht haben, gibt es keinen Spielraum mehr nach oben. In einer KGaA können wir so viele Kommanditaktien bilden und ausgeben, wie wir wollen. Außerdem: Genau genommen streben wir eine GmbH & Co. KGaA an. Diese Gesellschaft verfügt über eine persönlich haftende Gesellschafterin, die Management GmbH, die alleine zur Geschäftsführung in der KGaA befugt ist. Da sichergestellt ist, dass die geschäftsführende Management GmbH immer zu 100 Prozent dem Verein gehört, ist die Anzahl der Aktien, die wir an Dritte veräußern, nicht relevant. Durch diese enorm hohe Flexibilität bei der Ausgabe der Aktien können wir über einen großen Zeitraum hinweg unser Eigenkapital stetig erhöhen. Der Einfluss der Mitglieder wiederum wird vergleichbar sein wie im e.V., da die im Verein gewählten Aufsichtsräte stets und mindestens die Mehrheit im Beirat der Management-GmbH stellen werden. Dieser Beirat hat eine vergleichbare Funktion wie der Aufsichtsrat im Verein. Er bestellt die Geschäftsführer der Management GmbH – so wie der Aufsichtsrat im Verein den Vorstand bestellt.

Inwiefern waren mögliche künftige Veränderung der Rahmenbedingungen Teil der Überlegungen?

Dies war uns sehr wichtig. Denn wenn wir über die richtige Rechtsform für den FCK sprechen, müssen wir generell langfristig denken: Sollte in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten die 50+1-Regel fallen und die Vereine dann versucht sein, die Stimmrechtsmehrheit abzugeben, würde in einer GmbH oder einer AG ein Dritter, nämlich der Mehrheitsgesellschafter sagen, wo es langgeht. Uns muss bewusst sein, dass wir die Entscheidung, die wir jetzt treffen, für die nächsten Jahrzehnte treffen. Dabei muss man eben auch Möglichkeiten in Betracht ziehen, die aktuell nicht relevant sind.

Der TSV 1860 München hat ebenfalls die Form einer KGaA gewählt, Gesellschafter Hasan Ismaik tritt dort dennoch als starker Gesellschafter auf. Wie können wir beim FCK ein ähnliches Szenario vermeiden?

Bei 1860 muss man einen wesentlichen Punkt berücksichtigen: Hasan Ismaik hat seine Machtposition nicht durch seine Eigenschaft als Kommanditaktionär erlangt. Vielmehr nimmt sein Unternehmen neben der Kommanditaktionärsposition eine weitere wichtige Funktion ein: Er hat dem Verein sogenannte Gesellschafterdarlehen gewährt. Diese müssen, wie bei Darlehen üblich, auch wieder zurückgezahlt werden. Ist der Schuldner, hier 1860, nicht in der Lage, das Darlehen rechtzeitig und vollumfänglich zurückzuzahlen, gibt es zur Vermeidung einer Insolvenz die Möglichkeit, die Rückzahlung zu stunden und einen so genannten Rangrücktritt zu erklären. Wie man der Presse entnehmen konnte, hat Herr Ismaik seine Bereitschaft zur Stundung an bestimmte Bedingungen geknüpft. In solche Abhängigkeiten kann man bei jeder Darlehensaufnahme geraten. Das hat mit der Rechtsform, ob Verein oder KGaA, natürlich nichts zu tun.

Welche Erwartungen haben Sie an die außerordentliche Mitgliederversammlung am 3. Juni?

Ich hoffe, dass die Versammlung der Ausgliederung in der vorgestellten Form zustimmen wird. Es ist ein elementarer Schritt für die Zukunft unseres FCK. Es ist hierbei auch wichtig, dass die Mitglieder den handelnden Personen und der ganzen Sache an sich ihr Vertrauen schenken. Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, dass wir hier einen richtigen und notwendigen Schritt nach vorne gehen.

Abschließend die Frage: Warum haben Sie sich im Arbeitskreis Ausgliederung engagiert?

Meine Intention war es, dem Verein zu helfen. Als Fan und Mitglied weiß ich um die Sorge anderer Fans und Mitglieder, wenn es um so eine wichtige und zukunftsweisende Entscheidung geht. Ich habe es als sehr positiv empfunden, dass der Verein, in diesem Fall der Aufsichtsrat und der Vorstand, auch Mitgliedern die Möglichkeit gegeben haben, in ein so wichtiges Thema einbezogen zu werden, um für alle Seiten ein gutes Ergebnis zu finden.

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