Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Heimspiel gegen Darmstadt und im Auswärtsspiel in Kiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.
Im Heimspiel gegen Darmstadt 98 war kurz vor Spielende ein sogenannter „Flitzer“ auf den Rasen des Fritz-Walter-Stadions gelaufen. Im Auswärtsspiel bei Holstein Kiel waren zu Beginn der zweiten Halbzeit mehrere pyrotechnische Gegenstände entzündet worden. In Summe der beiden Vergehen verurteilte das DFB-Sportgericht den FCK zu insgesamt 6.000 Euro Geldstrafe.
Diese Vorfälle möchte der FCK nochmals ausdrücklich zum Anlass nehmen, an den Sportsgeist und die Fairness aller Fans des FCK zu appellieren! Der FCK muss und wird auch weiterhin seiner Verantwortung nachkommen und Straf- und Gewalttaten sowie Verstößen gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben nachgehen. Einzeltäter werden identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt. Daneben wird der FCK die gebotenen strafrechtlichen Schritte einleiten und bundesweit wirksame, mehrjährige Stadionverbote gegen Täter aussprechen.
Im konkreten Fall wird der FCK den Flitzer für die Strafe in Regress nehmen. Ein zweijähriges Stadionverbot wurde bereits ausgesprochen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt. In einem ähnlichen Fall wurden die vorgenannten Sanktionen, inkl. erfolgreicher Regressnahme, bereits in aller Konsequenz umgesetzt.