Der FCK wird wegen unsportlichen Verhaltens und wegen fortgesetzt unsportlichen Verhaltens begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen mit der genannten Geldstrafe belegt.
Folgende Vorfälle wurden sanktioniert: Beim Auswärtsspiel in Sandhausen wurden in der 18. Minute zwei gefüllte Getränkebecher in den Strafraum geworfen. In einem weiteren Fall wurden beim Relegationsspiel in Kaiserslautern mehrere Feuerzeuge aufs Spielfeld in Richtung eines Gästespielers geworfen. Zudem wurden in der 66. Minute ein bengalisches Feuer und in der 92. Spielminute vier bengalische Feuer im Bereich der Karlsberg Westtribüne gezündet.
Straferschwerend fällt ins Gewicht, dass der FCK in der Saison 2012/13 zweimal wegen Fehlverhalten der Zuschauer mit Geldstrafen belegt wurde.
Der FCK hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.