Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.900 Euro belegt.

Grund für die Strafe: Vor dem Auswärtsspiel beim MSV Duisburg am 18. Oktober 2019 wurden im Gästeblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, in der 3. Minute dann an gleicher Stelle nochmals.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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