Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel in Münster im Februar diesen Jahres sowie dem Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig im März 2019 mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.700 Euro belegt.
Die Strafe bezieht sich auf folgende Vorkommnisse:
Kurz vor Beginn des Drittligaspiels des 1. FC Kaiserslautern beim SC Preußen Münster am 1. Februar 2019 zündeten FCK-Anhänger mindestens zehn Blinker an. In der 80. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Münsteraner Fanbanner gezeigt, das nach dem Spiel verbrannt wurde.
Beim Heimspiel gegen Braunschweig am 13. März 2019 wurden in der 41. Spielminute aus dem Lauterer Zuschauerbereich hinter dem Tor vier Feuerzeuge in Richtung des Braunschweiger Torhüters aufs das Feld geworfen, von denen der Torhüter jedoch nicht getroffen wurde. Das Werfen von Gegenständen stellt laut DFB-Sportgericht dennoch eine Gefahr für die im Stadionbereich bzw. Innenraum befindlichen Personen dar.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass der Verein keine Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Gewalttaten sowie Verstöße gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben duldet. Auch künftig werden Einzeltäter identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt. Darüber hinaus wird der FCK die gebotenen Schritte einleiten und bundesweit wirksame, mehrjährige Stadionverbote gegen Täter aussprechen.