Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel gegen den SV Waldhof Mannheim im September diesen Jahres mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6.440 Euro belegt.

Die Strafe bezieht sich auf folgende Vorkommnisse:

Vor dem Drittligaspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den SV Waldhof Mannheim am 01. September 2019 wurden in der Layenberger & Fans-Westtribüne mindestens acht Rauchtöpfe gezündet. Der Anpfiff verzögerte sich hierdurch um vier Minuten. Zudem wurde vor Spielbeginn im Kaiserslauterer Zuschauerbereich ein großes Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt.

Das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen stellt laut DFB-Sportgericht eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen dar. Das Zeigen des Banners stellt zumindest ein unsportliches Verhalten dar.

Der 1. FC Kaiserslautern hat dem Urteil durch das DFB-Sportgericht zugestimmt. Damit ist es rechtskräftig.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass der Verein keine Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Gewalttaten sowie Verstöße gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben duldet. Auch künftig werden Einzeltäter identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt.

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