Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.

Beim Auswärtsspiel des FCK beim FC Bayern München II am 14. Dezember 2019 wurden in der 56. Spielminute Feuerzeuge und Einwegbecher aus dem Gästeblock auf das Spielfeld in Richtung der Eckfahne geworfen, wo Spieler der FC Bayern München einen Eckball ausführten. Die Spieler wurden nicht getroffen.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Werfen von Gegenständen keinesfalls ein „Kavaliersdelikt“ ist, sondern eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet wird. Auch können keine Emotionen ein solches Fehlverhalten entschuldigen, weshalb auch künftig Einzeltäter identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt werden.

 

 

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