Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat im Einzelrichterverfahren den 1. FC Kaiserslautern wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.100 Euro verurteilt. Davon dürfen 25.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.

Beim Auswärtsspiel am 21. Mai 2023 in Karlsruhe kam es vor und während des Spiels im Fanblock des 1. FC Kaiserslauterns zum Zünden pyrotechnischer Gegenstände und zum Werfen von drei Bechern.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik und das Werfen von Gegenständen keinesfalls „Kavaliersdelikte“ sind, sondern Gefahren für andere Personen darstellen und daher nicht geduldet werden. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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