Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein weiteres halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen und war mit Sportgerichts-Urteil vom 18. August 2016 bereits um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017 verlängert worden.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels bei Erzgebirge Aue am 14. Mai 2017 überkletterten rund 30 Gästefans den Zaun zum Innenraum und liefen in Richtung ihrer Mannschaft. Es kam zu hitzigen Wortgefechten. Zudem wurden mehrere Gegenstände aus dem Gästeblock in den Innenraum geworfen. Die Polizei musste einschreiten.

Darüber hinaus wurden nach Schlusspfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 21. Mai 2017 im Fritz-Walter-Stadion zahlreiche pyrotechnische Gegenstände im heimischen Zuschauerbereich angezündet.

Der Verein hat dem Strafmaß zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Verein verurteilt das sanktionierte Verhalten auf das Schärfste und ruft seine Fans erneut dazu auf, verbotene und vereinsschädigende Aktionen dieser Art unbedingt zu unterlassen. Mit einem solchen Verhalten werden Verletzungen von Stadionbesuchern vorsätzlich und fahrlässig in Kauf genommen. Der 1. FC Kaiserslautern wird weiterhin alles tun, um Einzeltäter zu ermitteln und Strafen umzulegen.

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