Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat sich am Donnerstag, 20. September 2018, zum aktuellen Stand im Fall Löhmannsröben geäußert.

Demnach wird der Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht den Antrag stellen, das Strafmaß für den FCK-Spieler Jan Löhmannsröben auf eine Geldstrafe von 1.200,- Euro festzulegen. Darüber informierte der Kontrollausschuss den FCK. Gegen Jan Löhmannsröben war aufgrund seiner Aussagen nach dem Auswärtsspiel beim FSV Zwickau ermittelt worden. Bei der Festlegung des Strafmaßes wurde auch die abgegebene Stellungsnahme des FCK-Spielers berücksichtigt.

„Wir haben den Antrag des DFB-Kontrollausschusses zur Kenntnis genommen und werden nun intern darüber beraten. Bis nächste Woche Donnerstag haben wir Zeit, zu dem vorliegenden Antrag Stellung zu beziehen. Grundsätzlich werden wir als Verein Jan vollumfänglich unterstützen“, erklärte FCK-Sportvorstand Martin Bader.

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