Hierzu stellt der 1. FC Kaiserslautern fest:

Stefan Kuntz war im Rahmen seiner Erkrankung nicht stationär im Krankenhaus und wurde nicht operiert. Zudem mussten weder Mitarbeiter des 1. FC Kaiserslautern Stefan Kuntz infolge der in diesem Beitrag angesprochenen Lungenembolie „decken“, noch musste Stefan Kuntz jemals „angeschlagen“ durch den VIP-Raum des Stadions laufen. Stefan Kuntz hat aufgrund dieser Erkrankung keinen einzigen Tag gefehlt und benötigte daher auch keinen Krankenschein.

Mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Dieter Rombach wurde zu keinem Zeitpunkt ein Sonderkündigungsrecht abgestimmt.

Das jährliche Grundgehalt von Stefan Kuntz beträgt bei weitem keine 600.000 Euro.

Der damalige Sportdirektor Markus Schupp war während seines Engagements beim 1. FC Kaiserslautern zu jedem Zeitpunkt über die Höhe des Saisonetats informiert.

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