Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 99.700 Euro belegt.

Von der Strafe kann der FCK bis zu 33.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des DFB-Pokal-Halbfinales in Saarbrücken am 02. April 2024 wurden im Laufe der Partie im Kaiserslautrer Fanblock zahlreiche pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurde nach Spielende unter der Tribüne ein größeres Feuer entzündet.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.

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