Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss verurteilt. Wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wurde der Verein mit einer Geldstrafe von 57.200 Euro belegt.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 31. Januar 2024 zündeten Anhänger der Roten Teufel insgesamt 71 Bengalische Feuer und einen Blinker.
Im zweiten Fall entfachten FCK-Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 19. Mai 2024 vier pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein kann von der Strafe insgesamt 19.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die damit rechtskräftig sind.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.