Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen verschiedener Vorfälle in beiden Relegationsspielen mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 52.425 Euro belegt. Davon kann der FCK bis zu 17.400 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Relegationshinspiels gegen Dynamo Dresden am 20. Mai 2022 zündeten Kaiserslautrer Zuschauer mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Leuchtspur ab. Zudem formten sie aus den für eine Choreografie verwendeten Papierbögen teilweise Kugeln und warfen sie auf den Rasen, so dass sich der Anpfiff um eine halbe Minute verzögerte, weil der Ordnungsdienst erst die Kugeln wieder wegräumen musste. Darüber hinaus wurde in der 57. Minute aus dem Kaiserslautrer Zuschauerblock eine Plastik-Colaflasche in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen, welcher vom Inhalt der Flasche getroffen wurde.

Auch im Relegationsrückspiel bei Dynamo Dresden am 24. Mai 2022 gab es Pyrotechnik im Kaiserslautrer Zuschauerbereich. Vor Spielbeginn flog zunächst eine Leuchtkugel in einen benachbarten Block mit Dresdner Zuschauern und verzögerte sich der Anpfiff um zwei Minuten, weil Böller in den Innenraum geworfen wurden. Insgesamt zündeten Kaiserslautrer Zuschauer im Rahmen der Partie mehr als 70 pyrotechnische Gegenstände. In der 68. Spielminute wurden außerdem mindestens zwei Becher auf einen Dresdener Spieler geworfen.

Der FCK distanziert sich von den Geschehnissen und wird die Vorkommnisse intensiv aufarbeiten. Der FCK wird zudem versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen. Gleichzeitig möchte sich der FCK nochmals für den Support der FCK-Fans bedanken, die die Roten Teufel lautstark und regelkonform unterstützen.

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