Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 24.000 Euro belegt.

Von der Strafe kann der FCK bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 27. April 2024 brannten FCK-Anhänger drei Rauchtöpfe ab. Zudem zündeten Lauterer Zuschauer vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 4. Mai 2024 25 Rauchtöpfe und zwölf Bengalische Feuer.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.

Ähnliche Meldungen

  • Castore
  • BFD Buchholz
  • Lacalut Dr. Theiss Naturwaren GmbH
  • G&G Preißer Verpackungen GmbH
  • Karlsberg
  • RPR1.
  • WASGAU
  • Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.