Das Sportgericht ahndete mit der Geldstrafe mehrere Vorkommnisse während des DFB-Pokal-Spiels zwischen Eintracht Frankfurt und dem 1. FC Kaiserslautern am 26. Oktober 2011. So kam es zu Beginn der Begegnung zu Konflikten zwischen FCK-Anhängern und dem Frankfurter Ordnungsdienst, nachdem die Fans versuchten, ihre Zaunfahnen am Spielfeldzaun zu befestigen. Kurz darauf wurde im Gästefanblock Pyrotechnik gezündet. In der 71. Spielminute und gegen Ende der Verlängerung wurden darüber hinaus im FCK-Block weitere Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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