Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei drei Spielen mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 13.925 Euro belegt.

Von den Strafen kann der FCK bis zu 4.640 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.

Sowohl beim Auswärtsspiel der Roten Teufel in Fürth am 24. Januar 2025 als auch beim Heimspiel gegen Münster am 2. Februar 2025 wurden pyrotechnische Gegenstände im Fanblock des 1. FC Kaiserslautern gezündet. Beim Heimspiel gegen Regensburg am 1. März 2025 war ein sogenannter „Flitzer“ aufs Feld gelaufen.

In zwei der Fälle konnten Täter ermittelt werden, so dass diese vom 1. FC Kaiserslautern in Regress genommen werden.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann.

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